Chronik

Missbrauch: Verurteilter Lehrer gab Kunstkurse

Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilter Lehrer soll trotz eines Tätigkeitsverbots wieder mit Kindern gearbeitet haben. Laut einem Bericht des TV-Senders Puls 24 bot der Pädagoge u. a. Kunstkurse für Jugendliche im Bezirk Neunkirchen an.

Der ehemalige Lehrer wurde im August 2017 am Landesgericht Wiener Neustadt zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der damals 37-Jährige soll eine sexuelle Beziehung zu einer 13-jährigen Schülerin gehabt haben. Der Mann, der sich schuldig bekannt hatte, wurde nicht rechtskräftig wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und pornografischer Darstellung Minderjähriger schuldig gesprochen.

Zudem wurde dem Mann vom Gericht ein Tätigkeitsverbot auferlegt, das ihm eine Berufsausübung als Lehrer, Erzieher und Betreuer von Minderjährigen untersagte. Nach seiner zweijährigen Haftstrafe soll der Pädagoge aber Kunstkurse angeboten sowie im vergangenen Dezember in einer Einrichtung für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr in Neunkirchen einen Workshop abgehalten haben, berichtet Puls 24.

Einrichtung führte keine Überprüfung durch

An dem Workshop, den der mittlerweile 42-Jährige vor vier Monaten in der Einrichtung in Neunkirchen hielt, sollen Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren teilgenommen haben. Die Vorstrafe war zu diesem Zeitpunkt getilgt, auf die Einholung einer erweiterten „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ wurde seitens der Einrichtung aber offenbar verzichtet.

Dem Puls-24-Bericht zufolge wurde kein Background-Check durchgeführt, die Einrichtung wusste nichts vom Tätigkeitsverbot. Die Einrichtung schließt aus, dass der 42-Jährige während des Workshops alleine mit Jugendlichen in einem Raum war. Es seien immer drei Mitarbeiterinnen dabei gewesen.

Pädagoge muss vor Gericht

Weil er damit gegen eine ihm untersagte Berufsausübung verstieß, muss sich der Pädagoge nach § 220b Absatz 4 StGB – diese Bestimmung im Strafgesetzbuch sieht für derartige Verstöße eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vor – am 24. Mai am Bezirksgericht Neunkirchen verantworten, das bestätigten Markus Bauer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, sowie Birgit Borns, Vizepräsidentin des Landesgerichts Wiener Neustadt auf Anfrage von noe.ORF.at.

Zur Anklage gebracht wurde ausschließlich die verbotene Berufsausübung. Hinweise auf Übergriffe seitens des Ex-Lehrers an der betroffenen Einrichtung oder andernorts „liegen derzeit nicht vor“, sagte Bauer, „ansonsten würde sich die Anklage natürlich auf andere Vorwürfe beziehen“.