Nur mehr rund zwei Wochen müssen Besucherinnen und Besucher in den niederösterreichischen Spitälern und Pflegezentren verpflichtend eine Maske tragen. Ab 1. Mai fällt die Maskenpflicht zwar weg, freiwillig darf sie aber weiterhin getragen werden. Ein verpflichtender 3-G-Nachweis wird bereits seit geraumer Zeit nicht mehr benötigt.
Das Ende der Maskenpflicht gilt für sämtliche Besucherinnen und Besucher, die Mitarbeitenden, externe Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie die Bewohnerinnen und Bewohner der niederösterreichischen Klinken und Pflegezentren. Patientinnen und Patienten mit typischen Symptomen einer Coronavirus-Infektion können auch weiterhin mittels Antigen- und PCR-Test in den Kliniken getestet werden.
Änderungen auch im niedergelassenen Bereich
Dass ab Mai keine Maskenpflicht in den Spitälern und Pflegezentren mehr gilt, wird unter anderem mit dem bestehenden Schutz der Bevölkerung durch die Impfung und durch überstandene Infektionen begründet. Aufgrund der aktuellen Jahreszeit sei das Infektionsgeschehen außerdem gering und rückläufig. Ebenso fällt die gesetzliche Maskenpflicht in Arztpraxen und Ordinationen mit 30. April. Medizinerinnen und Mediziner können aber das Tragen einer Maske über das Hausrecht vorschreiben.