Eine Hebamme untersucht eine schwangere Frau.
APA/dpa/Fredrik von Erichsen
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Gesundheit

Einigung: Hebammen dürfen weiter ins Spital

Im Streit um die freiberuflichen Hebammen in Krankenhäusern gibt es nun eine Einigung zwischen der Landesgesundheitsagentur (LGA) und dem Hebammengremium, derzufolge die Hebammen künftig während ihrer Einsätze bei der LGA beschäftigt und versichert sind.

Anfang Februar hatte die Meldung für Aufregung gesorgt, dass alle Verträge der LGA mit freiberuflichen Hebammen gekündigt werden sollen. Eine medizinische Betreuung wäre dann nur mehr durch die diensthabende Hebamme im Spital möglich gewesen, Wahlhebammen hätten lediglich als Begleitperson gegolten – mehr dazu in LGA kündigt Verträge mit Wahlhebammen (noe.ORF.at; 8.2.2023).

Kurz darauf ruderte die LGA zurück, eine Geburtsbegleitung durch freiberufliche Hebammen soll in den Spitälern auch weiterhin möglich sein – mehr dazu in Hebammen: Verträge werden nicht gekündigt (noe.ORF.at; 14.2.2023). Nun wurden die Details bekanntgegeben: Mit Oktober 2023 sollen die bestehenden Verträge in eine Vereinbarung zur fallweisen Beschäftigung überführt werden, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der LGA und dem Österreichischem Hebammengremium am Mittwoch.

Versicherungsschutz wie angestellte Hebamme

Wenn eine freiberufliche Hebamme einen Einsatz im Krankenhaus hat, ist sie dann bei der LGA beschäftigt und hat damit auch den gleichen Versicherungsschutz wie angestellte Hebammen. Dazu muss sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, was wiederum „höchstmögliche Sicherheit“ für die werdenden Mütter garantiere, hieß es. „Die freiberuflichen Hebammen sind damit für die Dauer ihrer Tätigkeit im Klinikum angestellt und erhalten für diese Zeit eine Entlohnung durch die NÖ LGA“, wurden LGA-Vorstand Konrad Kogler und Markus Klamminger, Direktor für Medizin und Pflege, zitiert.

Beatrix Cmolik, Vorsitzende des NÖ Hebammengremiums, betonte, dass die Hebammen mit dieser Regelung „ihre Aufgaben in vollem Umfang, wie gesetzlich geregelt, ausüben und Entscheidungen in der Betreuung der werdenden Mutter treffen“ können. „Alle Betreuten wiederum können sich darauf verlassen, dass ihre bestehende Vereinbarung mit ihrer freiberuflichen Hebamme und damit die persönliche Betreuung während der Geburt gewährleistet bleibt“, so Cmolik.

Dabei soll eine Höchstarbeitszeit von 25 Stunden pro Geburt möglich sein. Um die freiberuflichen Hebammen zu informieren, ist seitens des Hebammengremiums eine Infoveranstaltung geplant.