Chronik

Sex mit 13-Jähriger: Keine Vergewaltigung

Nach der vermeintlichen Vergewaltigung einer 13-Jährigen auf der Toilette einer Disco in Wiener Neustadt hat die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen eingestellt. Es gebe keine Hinweise auf nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, heißt es.

Der ursprünglich gegen einen 21-Jährigen erhobene Verdacht der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen habe sich nicht erhärtet, bestätigte Behördensprecherin Silke Pernsteiner am Freitag auf Anfrage einen „Kurier“-Onlinebericht. Der 21-Jährige war bereits Ende März enthaftet worden.

Laut Pernsteiner hat das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt „keine Anhaltspunkte darauf geliefert, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich war“. Weiters habe nichts darauf hingedeutet, dass der Beschuldigte in Kenntnis des tatsächlichen Alters der 13-Jährigen gewesen sei.

Grundsätzlich gilt: Geschlechtsverkehr mit einer Person unter 14 Jahren und einem Altersunterschied von über drei Jahren ist in Österreich strafbar. Jedoch muss dem Verdächtigen ein Vorsatz nachgewiesen werden. Im Falle des 21-Jährigen sei das nicht der Fall, so Pernsteiner, denn für den Mann habe es keine Anhaltspunkte für das tatsächliche Alter der 13-Jährigen gegeben. Das Mädchen habe ihn in Bezug auf ihr Alter angelogen, auch ihr Äußeres habe auf ein höheres Alter schließen lassen, so Pernsteiner. Zudem habe in dem betroffenen Lokal eine Altersbeschränkung von 16 Jahren gegolten.

Kein Hinweis auf K.-o.-Tropfen

Exakte Hinweise auf eine Beeinträchtigung des Teenagers durch K.-o.-Tropfen oder ähnliche Substanzen – die von der Schülerin vorgebracht worden war – habe es ebenfalls nicht gegeben, sagte Pernsteiner mit Verweis auf ein eingeholtes toxikologisches Gutachten.

Der anfangs vermutete Übergriff auf die 13-Jährige datiert aus der Nacht auf den 12. März. Der Beschuldigte, ein 21-Jähriger, wurde am Abend des 15. März in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) festgenommen. Aus der Untersuchungshaft wurde der Mann nach einigen Tagen mangels dringenden Tatverdachts wieder entlassen. In Wiener Neustadt hatte die vermeintliche Vergewaltigung eine Diskussion über die öffentliche Sicherheit ausgelöst – mehr dazu in Sicherheitsdebatte in Wiener Neustadt (noe.ORF.at; 27.3.2023).