Mann hält eine FFP2-Maske
APA/dpa/Marijan Murat
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Coronavirus

Welche CoV-Beschränkungen morgen fallen

Mit 1. Mai fallen in so gut wie allen Bereichen die Coronavirus-Regeln. Auch in vulnerablen Bereichen gibt es dann keine FFP2-Maskenpflicht mehr. Einschränkungen gibt es nur noch für CoV-positive Personen.

Allzu viele Coronavirus-Regeln gibt es ohnehin nicht mehr. Am Montag fallen so gut wie alle Einschränkungen. Allerdings bleibt Covid-19 bis Ende Juni eine meldepflichtige Krankheit, weshalb es noch ein paar Aspekte zu beachten gibt.

Was gilt im Gesundheitsbereich ab 1. Mai?

Bisher musste in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kuranstalten und in Arztpraxen noch FFP2-Maske getragen werden. Mit Montag, 1. Mai, entfällt diese Regelung. Laut Gesundheitsministerium können Ärztinnen und Ärzte aber in ihren Praxisräumlichkeiten trotzdem eine Maskenpflicht verhängen. Für mobile Pflegedienste entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ebenfalls.

Die Niederösterreichische Ärztekammer für Niederösterreich empfiehlt, in Ordinationen bei Infekten weiterhin Maske zu tragen. Als das Tragen noch an vielen Orten verpflichtend war, seien zahlreiche Infektionskrankheiten verhindert oder zurückgedrängt worden, so Ärztekammer-Präsident Harald Schlögel. Sie seien wieder auf das alte Niveau angestiegen, „seit die Maske nicht mehr unser ständiger Begleiter ist“.

Können Risikogruppen noch freigestellt werden?

Nein, mit Ende April endet auch die sogenannte Risikogruppenfreistellung, das ist die CoV-bedingte Freistellungsregelung für Risikogruppen. Damit wurde jenen Personen Schutz geboten, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Die Kosten für die Freistellung wurden bisher der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu 100 Prozent ersetzt.

Was gilt bei Veranstaltungen?

Eine Änderung ergibt sich auch für Veranstalterinnen und Veranstalter, wenn sie Events mit mehr als 500 Personen organisieren. Da musste bisher ein Covid-Beauftragter festgelegt werden. Das ist nun nicht mehr nötig.

Sind CoV-positive Personen noch verkehrsbeschränkt?

Ja, die Verkehrsbeschränkungen für Covid-positive Personen bleiben bestehen. Bis 30. Juni ist Covid-19 nämlich noch eine meldepflichtige Krankheit. Außerhalb des Wohnbereichs ist man dazu verpflichtet, in geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske zu tragen, im Freien, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Gesundheitseinrichtungen oder Pflegeheime dürfen nicht betreten werden. Die Verkehrsbeschränkung endet automatisch nach zehn Tagen, wobei man sich nach fünf Tagen freitesten lassen kann.

Bei Verdacht auf Covid-19 besteht nach wie vor die Möglichkeit, an acht behördlichen Standorten in Niederösterreich einen Test durchführen zu lassen. Möglich ist das auch im niedergelassenen Bereich bzw. in ausgewählten Apotheken.