Angeklagte vor Gericht
ORF / Stefan Schwarzwald-Sailer
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Gericht

Schafe illegal geschächtet: Drei Schuldsprüche

Wegen einer qualvollen Schlachtung von mehr als 200 Schafen ohne Betäubung sind am Dienstag sechs Männer wegen Tierquälerei sowie ein Tierarzt wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht gestanden. In drei Fällen gab es – nicht rechtskräftige – Schuldsprüche.

Zu dem Vorfall war es im Juli 2021 in einem Schlachthof in Haschendorf (Bezirk Wiener Neustadt) gekommen. Bei einer rituellen Schlachtung ohne Betäubung sollen 213 Schafe roh misshandelt und unnötig gequält worden sein – so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die sechs angeklagten Männer sollen die geltenden Vorschriften für eine rituelle Schlachtung nicht eingehalten haben.

Rechtslage

Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das Schlachten eines Tieres ohne vorherige Betäubung. Ausnahmen gibt es nur unter streng geregelten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausübung anerkannter Religionen. So muss etwa ein Tierarzt anwesend sein, die großen Blutgefäße im Halsbereich müssen mit einem Schnitt geöffnet werden und das Tier muss sofort nach dem Schnitt betäubt werden.

Zu sehen ist das auch auf Videos, die der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) damals an die Öffentlichkeit gebracht hatte. Diese zeigen, wie ein Großteil der Tiere mit einem nicht sauberen Schnitt getötet werden und es teilweise sogar mehrere Schnitte brauchte. Die Schafe hätten dadurch unnötige Qualen erlitten, so die Anklage.

Auf die Frage der Richterin, wie es dazu gekommen sei, hieß es von den Beschuldigten vor dem Landesgericht Wiener Neustadt am Dienstag, dass sich ein von der Behörde zugelassener Mitarbeiter an der Hand verletzt hätte. Daher seien die anderen Anwesenden eingesprungen und hätten sich abgewechselt. Es tue ihnen leid, heute würden sie das nicht mehr machen, beteuerten sie.

Es war bereits das dritte Mal, dass sich die Angeklagten am Dienstag vor Gericht verantworten mussten. Zweimal wurde der Prozess bereits vertagt. Zunächst standen die sechs Männer vergangenen Dezember vor Gericht, damals vor einem Einzelrichter. Danach wurde auch gegen einen Tierarzt Anklage erhoben. Ende März wurde der Prozess – nun vor einem Schöffengericht – erneut vertagt, weil das Gutachten der Sachverständigen noch ergänzt werden musste – mehr dazu in Ohne Betäubung geschlachtet: Prozess vertagt (noe.ORF.at; 28.3.2023).

Elf Monate bedingte Haft für Tierarzt

Der amtliche Tierarzt musste sich vor Gericht verantworten, weil er während der Schlachtung der Schafe nicht durchgehend anwesend gewesen sein soll. Das wäre aber per Bescheid und entsprechend der gesetzlichen Regeln vorgesehen gewesen. Dem Mann wurde deshalb vorgeworfen, seine Amtsbefugnis wissentlich missbraucht zu haben. Er soll nicht darauf geachtet haben, ob die Vorschriften der Tierschutz-Schlachtverordnung eingehalten wurden und ob die Schächtungen tierschutzkonform abgelaufen sind.

Als Erstangeklagter wurde der Mann am Dienstag wegen Amtsmissbrauchs zu elf Monaten bedingter Haft verurteilt. Für die sechs weiteren Angeklagten fielen die Urteile deutlich milder aus. Ein Mitarbeiter wurde zu sechs Monaten bedingter Haft, ein weiterer Helfer zu einer Geldstrafe verurteilt. In vier Fällen endete der Prozess mit Diversionen. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

Protest des VGT vor dem Landesgericht Wiener Neustadt
VGT.at
Der Prozess wurde von Protesten des VGT begleitet – der Verein spricht von systematischem Kontrollversagen

Begleitet wurde der Prozess von Protesten des VGT, der in diesem Fall ein systematisches Kontrollversagen sieht. In einer Petition fordert der Verein deshalb, dass die Kontrollen verschärft und ausgebaut werden – inklusive amtlicher Videodokumentation. Außerdem brauche es laut VGT eine generelle Reform des Schlachtsystems.