Chronik

71-Jährige von Baum erschlagen

Zu einem tragischen Vorfall ist es am Dienstag bei Pyhra (Bezirk St. Pölten) gekommen. Eine 71-jährige Frau wurde in ihrem Garten von einer 20 Meter hohen Buche, die plötzlich umstürzte, erschlagen. Jetzt ermittelt die Polizei, wie es dazu kommen konnte.

Die Frau war am Nachmittag gemeinsam mit ihrem Mann im Garten und pflanzte laut Polizei gerade Jungbäume, als das Unglück seinen Lauf nahm: Denn plötzlich stürzte eine 20 Meter hohe Buche, die nach Angaben der Polizei auf dem Nachbarsgrundstück stand, um und traf die 71-Jährige.

Ein Nachbar alarmierte die Rettung. Der eintreffende Notarzt konnte der Frau aber nicht mehr helfen, sie erlag ihren schweren Verletzungen. Wie es dazu kommen konnte, dass die Buche plötzlich umstürzte, wird nun untersucht. Die Ermittlungen der Polizei laufen.

Grundeigentümer haftet für Bäume

Für Bäume im Privatbesitz gilt keine Gutachten-Pflicht. Für einen umgefallen Baum würde dennoch der Grundeigentümer haften, erklärt Hubert Hasenauer, Leiter des Instituts für Waldbau an der Universität für Bodenkultur in Wien, im Gespräch mit noe.ORF.at.

Kommt es tatsächlich zu einem Schadensfall, könne ein Verschulden in der Natur aufgrund von höherer Gewalt meist nicht zu 100 Prozent nachgewiesen werden. Unter anderem müsse in solchen Fällen ermittelt werden, ob am Baum bereits vorab Schäden oder eine potenzielle Gefahr zu erkennen waren. In der Regel sei es jedoch höhere Gewalt, so Hasenauer. Aber auch die Witterungsverhältnisse müssten miteinbezogen werden. Hält sich jemand beispielsweise bei starkem Wind in einen Park oder im Wald auf und wird dabei von einem Baum getroffen, kann das Urteil auch Eigenverschulden lauten.