Landesgericht Korneuburg
ORF/Fetz
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Chronik

Attacke in Kellergasse: Schuldspruch

In Abwesenheit des Beschuldigten hat am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg der Prozess um eine Pfeffersprayattacke im Jänner in einer Kellergasse in Hadres (Bezirk Hollabrunn) stattgefunden. Das Urteil, zehn Monate bedingte Haft, ist rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte mit seiner Partnerin und sechs Kindern illegal in einem Presshaus in Obritz gewohnt, die Causa sorgte für Aufsehen. Zu dem am Mittwoch juristisch aufgerollten Vorfall kam es am Nachmittag des 26. Jänner. Der Beschuldigte und seine Familie bewohnten damals ein Presshaus mit angeschlossener Kellerröhre.

Ein Vertreter der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn und ein Beschäftigter des Gemeindeamtes hielten an der Adresse Nachschau. Dabei soll es aus einer Entfernung von mehreren Metern zum Pfeffersprayangriff gekommen sein – anstatt den Männern, die zu respektieren seien, „einen Kaffee anzubieten“, wie der Staatsanwalt hervorhob.

Vom nicht anwesenden Angeklagten wurde in einer in der Einzelrichterverhandlung verlesenen Aussage betont, dass er sich von den beiden Personen bedroht gefühlt habe. Das Duo habe sich zuvor nicht ausweisen wollen – was beide am Mittwoch im Zeugenstand nicht bestätigten. Der gerichtlich unbescholtene, zum Tatzeitpunkt 54-Jährige soll sich später mit den Kindern in dem Weinkeller verbarrikadiert haben.

Das Objekt wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsucht. Dort befanden sich die 40-jährige Partnerin des Beschuldigten und sechs Kinder im Alter von sieben Monaten bis fünf Jahren. Entdeckt wurden mehrere Waffen sowie ein riesiger Vorrat an Lebensmitteln.

DNA-Tests bestätigten Vaterschaft des Mannes

Meldezettel oder Geburtsurkunden für die Kinder gab es nicht. Da die Identität der Kleinen nicht geklärt werden konnte, wurden diese vorübergehend in die Obhut des Fachgebietes Sozialarbeit der Bezirkshauptmannschaft übergeben. DNA-Tests bestätigten in der Folge die Vaterschaft des Mannes. Seit Februar sind die Kinder wieder in Obhut der Eltern. Die Familie zog in eine Wohnung.

Ein aktueller Aufenthaltsort des Angeklagten ist dem Gericht allerdings nicht bekannt. Die Abwesenheit des Angeklagten beim Prozess begründete Verteidigerin Astrid Wagner damit, dass sich der Beschuldigte nicht mehr in Österreich befinde und eine Anreise zum Prozess aus wirtschaftlicher Sicht nicht machbar sei. Verwiesen worden war bereits im Vorfeld auf Reisekosten in Höhe von 17.000 Euro. Ihr Mandant habe um eine Videokonferenz ersucht, das sei aber aus rechtlichen Gründen nicht machbar, sagte Wagner.

Verteidigerin sprach von „kopfloser Situation“

Der Einzelrichter sah die Voraussetzungen für einen Prozess in Abwesenheit des Beschuldigten gegeben. Der Angeklagte habe die Ladung erhalten und sich nicht zuletzt auch bereits zuvor umfänglich zu den Vorwürfen geäußert. In den verlesenen Aussagen sprach der 54-Jährige generell von einer Situation der Angst.

Grundsätzlich zeigte er sich reuig, nunmehr würde ein „unverzüglicher Anruf bei der Polizei“ als bessere Lösung erscheinen. Ähnlich äußerte sich auch Wagner, die von einer „kopflosen Situation“ sprach. Die Verteidigerin betonte, dass der Beschuldigte nunmehr einräume, überreagiert zu haben: „Er würde das jetzt nicht mehr so machen.“

Von der folgenden Berichterstattung – die Causa der rund um die im Presshaus wohnenden Familie sorgte auch im Ausland für Schlagzeilen – habe sich der Beschuldigte vorverurteilt gefühlt, so Wagner. „Es ist ja wahnsinnig viel in den Medien gestanden.“ Alles habe sich jedoch in Luft aufgelöst, die Kinder des Angeklagten seien wirklich „wohlgeraten“.

Richter ortet Ablehnung „jeglicher Behörden“

Für den Einzelrichter war der Schuldspruch ein durchaus klarer Fall. Der Angeklagte habe Pfefferspray mit sich getragen und die Beamten eindeutig nicht in das Presshaus lassen wollen. Der Mann lehne „offenbar jegliche Behörden ab“, bewege sich „etwas in der Staatsverweigerer-Szene“.

Mildernd hätten sich der bisher ordentliche Lebenswandel und das vorliegende Teilgeständnis ausgewirkt. Als erschwerend erachtet wurden das Zusammentreffen zweier Vergehen und die Verletzung von Beamten. Der Staatsanwalt und die Verteidigerin gaben jeweils einen Rechtsmittelverzicht ab – Zweitere nach SMS-Kontakt mit dem Beschuldigten.