Der Mann wurde im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro und 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem muss er eine Entschädigungszahlung an die Opfer leisten. Diese beträgt insgesamt weitere rund 6.000 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der ehemalige Nachhilfelehrer nötigte im Zeitraum von 2001 bis 2008 drei Buben zu geschlechtlichen Handlungen. Dabei nützte er sein Autoritätsverhältnis als Nachhilfelehrer aus. Eines der Opfer hatte im vergangenen Jahr schließlich Anzeige erstattet. Der Mann war nicht geständig.