Chronik

Tod des Kindes nicht gemeldet: Mutter verurteilt

Weil sie über fast 18 Jahre hinweg den Tod ihres Kindes nicht gemeldet hatte, ist eine Frau am Landesgericht St. Pölten wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs durch Unterlassen zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 37-Jährige aus dem Mostviertel soll durch die fehlende Bekanntgabe zu Unrecht Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbetrag im Ausmaß von mehr als 30.000 Euro vom Finanzamt lukriert haben. Die Frau soll das Geld vom Finanzamt von Dezember 2004 – ab der Geburt ihres Kindes, das nach drei Wochen starb – bis November 2022 bezogen haben. Ausgegangen wurde in der Einzelrichterverhandlung von einem Betrag von 150 Euro pro Monat.

Die Angeklagte war teilweise geständig, will den Erhalt des Geldes aber, nicht zuletzt aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation, erst 2008 bemerkt haben. „Ich habe nie Kontoauszüge ausgedruckt. Ich habe abgehoben, was da war, und bin gegangen“, gab die Niederösterreicherin zu Protokoll. „Ich weiß, das horcht sich ein bisschen unglaubwürdig an.“

Tat aus „finanzieller Notlage“ heraus

Für den Einzelrichter war die Schilderung in Anbetracht der damaligen Lebenssituation der Beschuldigten „nicht völlig unplausibel“. Im Zweifel wurden von der ursprünglichen Schadenssumme von etwa 40.000 Euro für den Zeitraum von Ende 2004 bis 2008 rund 7.000 Euro abgezogen. Die Tat sei aus „finanzieller Notlage und einer schwierigen Situation heraus“ erfolgt, betonte der Richter, sei aber natürlich „dennoch strafbar“. Zusätzlich zum nicht rechtskräftigen Schuldspruch wurde Bewährungshilfe angeordnet.