Tote Forellen
ORF/Tobias Mayr
ORF/Tobias Mayr
Umwelt & Klima

Nach Fischsterben: Polizei sucht Gülle-Täter

Nach dem verheerenden Fischsterben durch Gülle im Anzbach (Bezirk St. Pölten) schließt die Polizei ein technisches Versagen aus. Der Landwirt des betroffenen Hofes bestreitet, für die Tat verantwortlich zu sein, sein eigenes Trinkwasser sei durch die Gülle verseucht worden.

50.000 Liter Gülle waren es, die laut Polizei in der Nacht von Sonntag auf Montag über einen Zubringer in den Anzbach geflossen waren. Dort richtete die Gülle ein Massensterben der dortigen Forellenpopulation an. Die Umweltkatastrophe wird voraussichtlich über Jahre das Ökosystem im Anzbach beeinträchtigen – mehr dazu in Gülle vernichtet Forellen im Anzbach (noe.ORF.at; 30.8.2023).

Die Polizei schließt technisches Versagen mittlerweile aus, wie Sprecher Raimund Schwaigerlehner gegenüber noe.ORF.at bestätigt. Die Verschlussschieber der Güllegrube seien händisch geöffnet worden. Unklarheit herrscht jedoch noch darüber, wer die Güllegrube öffnete. Der betroffene Landwirt bestreitet, für die Tat verantwortlich zu sein. Die Polizei konnte an den Verschlussschiebern der Güllegrube DNA-Proben sicherstellen, diese würden nun ausgewertet, so Schwaigerlehner. Die Ermittler schließen Sabotage nicht aus.

Landwirt selbst Geschädigter: Trinkwasser verseucht

Für ein Rätsel sorgt derzeit, dass die beiden Verschlussschieber der Grube bei Eintreffen der Polizei Montagfrüh geschlossen waren. Auch der Landwirt sagte laut Polizei aus, dass die Verschlüsse geschlossen waren, als er den Austritt bemerkte. Die mutmaßlichen Verursacher dürften also die Güllegrube nicht nur geöffnet, sondern auch wieder geschlossen haben.

„Mir ist unerklärlich, wie es dazu gekommen ist“, sagt der Landwirt, der nicht namentlich genannt werden möchte, gegenüber noe.ORF.at. „Wir werden voll kooperieren und alles dazu beitragen, dass die Täter ausgeforscht werden können.“ Er selbst sei Geschädigter der Katastrophe, schildert er: Denn der Brunnen des Hofes liege unterhalb der Güllegrube, die Gülle habe somit das Trinkwasser verunreinigt.

Fisch
Oswald Hicker
Besonders für die Bachforelle war der Gülleaustritt verheerend

Bis zu fünf Jahre Haft

Der Verursacher oder die Verursacherin muss mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt rechnen. Sollte die Schadenssumme bei unter 50.000 Euro liegen, drohen bis zu drei Jahre Haft, liegt sie darüber, drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Der Landesfischereiverband appelliert, die Sicherheitsvorschriften für Güllegruben und Güllesilos zu überarbeiten. Künftig solle beim Bau und bei der Bewilligung stärker auf eine mögliche Umweltgefährdung geachtet werden, so Landesfischermeister Karl Gravogel. Das würde Umweltkatastrophen durch Sabotage oder Unfälle in Zukunft vorbeugen, heißt es.