Die Geschworenen entschieden am Dienstag einstimmig, dass der angeklagte 42-Jährige im Zustand der
Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hat. Laut Verteidigerin ist die verhängte Unterbringung im Sinne des Mandanten, der sich weiterhin einer adäquaten Behandlung unterziehen will. An der Tötung gebe es „nichts zu beschönigen“.
Der Betroffene selbst bezeichnete sich als „geistesgestört“. Auf die Frage des vorsitzenden Richters, ob er das noch immer sei, antwortete der 42-Jährige mit „möglich“. Im Falle einer Zurechnungsfähigkeit wäre der 42-Jährige wegen Mordes, versuchten Mordes und Widerstands gegen die Staatsgewalt belangt worden. Die entsprechenden Hauptfragen wurden von den Geschworenen mehrheitlich bejaht.
Getötet haben soll der 42-Jährige den um 20 Jahre ältere Partner seiner Mutter am 20. April mit einer Faustfeuerwaffe im Einfamilienhaus der Mutter in Melk. „Ich war wahnsinnig“, sagte der Betroffene im Rahmen der Geschworenenverhandlung rückblickend gleich mehrfach. Er sei mit der Waffe vom ersten Stock hinunter in Richtung Küche gegangen, habe den Stiefvater beim Zeitung lesen gesehen und umgehend auf ihn gefeuert. „Das habe ich gemacht wie ferngesteuert, wie hypnotisiert. Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne, war wie in Trance.“ Im Anschluss kamen beim 42-Jährigen Suizidgedanken auf, die er aber verwarf.
Laut Staatsanwalt erlitt der 62-Jährige „aus nächster Nähe“ einen Schuss gegen den Kopf. Nach der Tat verbarrikadierte sich der Betroffene stundenlang. Das Areal wurde großräumig abgesperrt, die Sondereinheit Cobra rückte an. Das Opfer wurde von Einsatzkräften aus dem Gebäude gebracht, erlag aber an Ort und Stelle seinen schweren Verletzungen.
Angeklagter griff auch Cobra-Beamte an
Mitglieder der Verhandlungsgruppe Ost versuchten, den 42-Jährigen zum Aufgeben zu bewegen. Währenddessen soll der Mann mehrmals auf Cobra-Mitglieder gefeuert haben. Er habe auf Schienbeinhöhe gezielt und sich davon „abschreckende Wirkung“ versprochen, da er davon ausgegangen sei, dass dies „nicht die richtige Polizei“ sei, sagte der Betroffene. „Ich hatte Realitätsverzerrung.“
In der Folge schossen die Beamten in Richtung des Mannes – „aus offensichtlicher Notwehr“, wie von der Exekutive betont worden war. Letztlich wurde der verletzte 42-Jährige festgenommen und ins Spital gebracht.
Mann wurde von „geheimen Mächten“ heimgesucht
Später legte der Betroffene ein Geständnis ab. Die Waffe hatte er vom Nachbarn erhalten und illegal besessen. Vom Sachverständigen Werner Brosch wurde dem 42-Jährigen Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt. Der Betroffene habe sein Verhalten nicht vernünftig steuern und auch nicht erkennen können, „dass er etwas Unrechtes tut“.
Vorliegend sei eine paranoide Schizophrenie, die mit dem Glauben an „geheime Mächte“ einhergehe, führte der Gutachter aus. Laut Brosch bestehe das Risiko, dass der 42-Jährige erneut in einen Zustand kommt, in dem er „für unbeteiligte Menschen, auch für Passanten hochgradig gefährlich ist“. Möglich seien schwere Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten.
Hilfe im Krisenfall
Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Österreichweit und in den Bundesländern gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten.
Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.