Anhörung von Josef F. bezüglich Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug am Donnerstag, 25. Jänner 2024, am Landesgericht in Krems
APA/HELMUT FOHRINGER
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Chronik

Maßnahmenvollzug für Fritzl dürfte enden

Am Landesgericht Krems hat Donnerstagfrüh ein Dreirichtersenat über die Zukunft von Josef Fritzl entschieden. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter soll bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Fritzl dürfte bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden. Laut Verteidigerin Astrid Wagner ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Vorangegangen war eine nicht öffentliche, aber von Medieninteresse begleitete Anhörung durch einen Dreiersenat am Landesgericht Krems. Der 88-Jährige bleibt bis zur Rechtskraft im aktuellen Setting.

Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf zehn Jahre. Nachweisen muss Fritzl eine regelmäßige Psychotherapie. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte. Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien.

„Wir werden die Entscheidung ganz genau prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden“, teilte die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, Susanne Waidecker, der APA mit. Man habe von dem Beschluss aus den Medien erfahren, dieser liege der Anklagebehörde noch nicht vor.

Generelle bedingte Entlassung abgelehnt

Befunden wurde am Donnerstag auch über eine generelle bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht. Zunächst war grundsätzlich nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden.

Eine mündliche Bekanntgabe, die letztlich auch erfolgte, wurde aber von Wagner Donnerstagfrüh in einem Medienstatement dezidiert angekündigt. Auch Fritzl – der nun anders heißt – rechne bereits mit der Verlegung in den Normalvollzug, sagte die Juristin vor Journalisten.

Großer Medienandrang im Vorfeld der Anhörung
ORF / Hollerer
Das Medieninteresse am heutigen Termin am Landesgericht Krems war groß

Maßnahmenvollzug bis zur Rechtskraft des Beschlusses

Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung des Kremser Dreiersenats, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Details über die zukünftig mögliche Unterbringung wurden nicht genannt.

Die Juristin will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung einsetzen. Ein neuer Antrag werde aber „eher in einem Jahr, dann auf Grundlage der neuen Gutachten, die bis dahin schon vorliegen“, eingebracht werden. Es werde auch entsprechende Vorbereitungen geben müssen. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands gebe es aber jedenfalls Handlungsbedarf, „dann liegt allenfalls Vollzugsuntauglichkeit vor“.

Fritzl: Bedingte Entlassung aus Maßnahmenvollzug

Am Landesgericht Krems hat Donnerstagfrüh ein Dreirichtersenat über die Zukunft von Josef Fritzl entschieden. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter soll bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. ORF-Reporter Tobias Hollerer berichtet aus Krems.

Anhörung von großem Medieninteresse begleitet

Begleitet wurde die an sich nicht öffentliche Anhörung am Landesgericht Krems von großem nationalem und internationalem Medieninteresse. Angereist waren u. a. auch Journalisten von „Bild“ aus Deutschland sowie der britischen „Sun“. Gerichtssprecher Ferdinand Schuster berichtete von zahlreichen Medienanfragen: „Ich habe zwei Tage fast nur durchtelefoniert.“ Dennoch sei es in Krems nicht der größte Andrang in den vergangenen zehn Jahren gewesen, verwies der Sprecher auf medial sehr gut besuchte „Staatsverweigerer“-Prozesse am Landesgericht.

Zu sehen war Fritzl im Gerichtsgebäude freilich nicht. Der Gang seitlich des Schwurgerichtssaals, in dem die Anhörung über die Bühne ging, war blickdicht mit einer Tür abgesperrt. Findige Fotografen versuchten vor dem Objekt ihr Glück und lichteten Fritzl bei der Überstellung aus der bzw. in die Justizanstalt Stein ab.

Schuldspruch 2009 in allen Anklagepunkten

Der Fall war eines der größten Verbrechen der heimischen Kriminalgeschichte. Der Verurteilte hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder. Das aufsehenerregende Verbrechen war Ende April 2008 bekanntgeworden. Am 19. März 2009 wurde der damals 73-jährige Fritzl am Landesgericht St. Pölten rechtskräftig zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

Die Geschworenen sprachen ihn in allen Anklagepunkten – Mord durch Unterlassung (eines der Babys war gestorben), Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwere Nötigung – einstimmig schuldig.