Das bringt 2016: ELGA-Ausbau

Im Gesundheitswesen bringt das Jahr 2016 vor allem den Ausbau der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Als Teil davon startet in der steirischen Region Deutschlandsberg auch der Probebetrieb der E-Medikation.

Nach dem Start von ELGA in Spitälern und Pflegeeinrichtungen der Steiermark und Wiens am 9. Dezember bereiten Anfang 2016 die Häuser in Niederösterreich und Kärnten sowie die Einrichtungen der AUVA die Aufnahme des Betriebs vor. Im Herbst sollen dann die verbleibenden Bundesländer folgen. Die niedergelassenen Ärzte arbeiten ab Mitte 2016 freiwillig und ab Mitte 2017 verpflichtend mit ELGA.

Mit der sogenannten E-Medikation, die im zweiten Quartal 2016 in der steirischen Region Deutschlandsberg den Probebetrieb aufnehmen soll, werden auch die von Ärzten verschriebenen und von Apotheken abgegebenen Arzneimittel gespeichert. Das ELGA-Portal, über das die Patienten ihre Daten abrufen können, wird überarbeitet und für mobile Endgeräte benutzerfreundlicher gemacht. Weiter vorbereitet werden kommendes Jahres telefon- und webgestützte Beratungsangebote im Gesundheitsbereich.

Ausweiskontrollen im Spital und der Arztpraxis

Im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes kommen ab Jahresbeginn strengere Identitätskontrollen in Krankenhäusern und Ordinationen. Im Spitälern und Ambulanzen muss man sich künftig ausweisen; damit soll der E-Card-Missbrauch verhindert werden. Ähnliches gilt - für neue Patienten - bei den niedergelassenen Ärzten. Bei Kindern wird die Identitätskontrolle nur im Zweifelsfall vorgenommen.

Den Vertragsärzten blühen strengere Kontrollen durch die Krankenkassen beim sogenannten „Mystery Shopping“. Dadurch soll etwa die leichtfertige Ausstellung von Krankschreibungen unterbunden werden. Kontrollore der Krankenkassen geben sich (mit eigens dafür ausgestellten E-Cards) als Patienten aus und überprüfen die Ärzte auf rechts- und vertragskonformes Vorgehen. Es gibt einen Stichprobenplan, geprüft wird aber auch bei begründetem Verdacht.

Rezeptgebühr wird um 15 Cent teurer

Wie jedes Jahr wird auch vieles teurer: Die Gebühr für die E-Card steigt um 25 Cent auf 11,10 Euro, die Rezeptgebühr um 15 Cent auf 5,70 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 882,78 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.323,58 Euro monatlich haben.

Sendungshinweis

„NÖ heute“, 31.12.2015

Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 210 Euro auf 4.860 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 245 Euro auf 5.670 Euro.

Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2015 mindestens 32,40 Euro (bisher 31 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 97,20 Euro (bisher 93 Euro). Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.