FMA: „Keine Jagd auf Unternehmer“

Die FMA verwahrt sich gegen den Eindruck, mit ihren Ermittlungen Jagd auf alternative Unternehmer oder karitative Einrichtungen zu machen. Dem Waldviertler Schuhproduzenten GEA wurde von der FMA Verstoß gegen das Bankwesengesetz vorgeworfen.

Bei allen Verfahren gehe es um den Schutz von Anlegern. Bei gemeinnützigen Vereinen stünden mehr rechtliche Möglichkeiten offen als bei gewinnorientierten Betrieben, so die FMA (Finanzmarktaufsicht). So wurde dem Hilfswerk „Jugend Eine Welt“ vorgeschlagen, die zinslosen Darlehen als Nachrangdarlehen zu deklarieren, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik am Dienstag zur APA. Damit würden diese Gelder zu einem Eigenkapitalsurrogat, das unter bestimmten Bedingungen nicht zurückgezahlt werden muss. Dann gäbe es kein Problem mit dem Gesetz.

FMA: „Ernsthafter Verstoß von GEA“

Vom Waldviertler GEA-Schuhproduzenten mit seinem „Sparverein“ und einem Warengutscheinmodell verlangt die FMA unter Strafandrohung, den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen. Hier sprach die FMA schon vor Wochen von einem ernsthaften Verstoß gegen das Bankwesengesetz (Bankgeschäfte ohne Konzession) - mehr dazu in Staudinger lädt FMA ins Waldviertel ein.

Waldviertler Schuhe

ORF

GEA-Chef Heini Staudinger: „Es kann nicht sein, dass die FMA vom Schreibtisch aus Entscheidungen trifft, ohne Kenntnis der realen Verhältnisse.“

Spareinlagen seien in Österreich besonders geschützt. Gesetzgeber und Behörden könnten bei alternativen gewinnorientierten Modellen keinen Unterschied nach den Motiven machen, sobald das Gesetz gebrochen werde. Alle Anlagemodelle auf der ganzen Welt bauten auf Vertrauen auf und „Anlagebetrüger haben ja kein Kainsmal auf der Stirn“, fügte der FMA-Sprecher hinzu.

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