Nach Schießgeste: Kein Strafverfahren

Die „Schießgeste“ eines Wr. Neustädter Staatsanwalts gegen Tierschützer, die vor dem Landesgericht ihren Freispruch feierten, hat für den Mann kein gerichtliches Nachspiel. Das Disziplinarverfahren läuft hingegen noch.

Das entsprechende Strafverfahren der Wiener Anklagebehörde wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung wurde mangels objektiven Tatbestands eingestellt, geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hervor. Das Disziplinarverfahren gegen den Mann beim Oberlandesgericht Graz als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte läuft allerdings noch.

Mann steht am Fenster und ahmt eine Pistole nach

ORF

Der Staatsanwalt zielte mit dieser Geste auf die Tierschützer

Der Fall wurde Ende August publik. Bei Recherchen für die ORF-Sendung „Am Schauplatz“ entdeckte eine Redakteurin auf dem Archivmaterial von der „Siegesfeier“ nach dem Freispruch Anfang Mai 2011 einen Staatsanwalt, der vom Fenster aus mit gestrecktem Zeigefinger und nach oben gerichtetem Daumen eine Pistole nachahmte und auf die Menschenmenge vor dem Gebäude „zielte“ - mehr dazu in Tierschützer: Staatsanwalt unter Druck

Der Ankläger wurde daraufhin Anfang September einvernommen und seines Amtes als stellvertretender Mediensprecher enthoben, so die Justizministerin.