Fall Kührer: U-Haft verhängt

Über den Beschuldigten im Fall Kührer ist am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg die U-Haft verhängt worden. Es bestehe der Verdacht des Mordes, sagte Friedrich Köhl, Sprecher der Anklagebehörde, zur APA.

Der Verdächtige war am Mittwochabend neuerlich festgenommen worden. Zuvor war in einer aufwendigen Analyse eine DNA-Spur auf einer Decke sichergestellt worden, in die Kührers Leiche eingewickelt war. „15 von 16 Merkmalspuren stimmten mit dem Profil des Verdächtigen überein“, sagte Ernst Geiger, Ermittlungsleiter im Bundeskriminalamt (BK), am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Damit gebe es einen ersten Sachbeweis - mehr dazu in Fall Kührer: „Dringender Tatverdacht“.

Ernst Geiger vom Bundeskriminalamt und der niederösterreichische Landespolizeidirektor Franz Prucher anlässlich der Pressekonferenz zum "Fall Kührer"

APA/Helmut Fohringer

Ernst Geiger (li.) vom Bundeskriminalamt und Niederösterreichs Landespolizeidirektor Franz Prucher (re.) bei der Pressekonferenz im Innenministerium

Anwalt will U-Haft „bekämpfen“

Bei seinen Einvernahmen im Bundeskriminalamt stritt Michael K. weiterhin ab, etwas mit dem Tod Kührers zu tun zu haben. Er bediene sich „einer leugnenden Verantwortung“, formulierte es Geiger. Freitagvormittag wurde der 51-Jährige in die Justizanstalt Korneuburg überstellt. Am frühen Nachmittag wurde die U-Haft verhängt.

Es gebe keine Todesursache, daher könne man keine vorsätzliche Tötung annehmen, reagierte K.s Rechtsanwalt Farid Rifaat auf APA-Anfrage. Er werde daher die über seinen Mandanten verhängte U-Haft „sofort bekämpfen“ und am Montag die Beschwerde einbringen. Ohne Todesursache gebe es auch kein Delikt.

Alibi wurde von Ermittlern widerlegt

K. war bereits nach der Auffindung des Skeletts der fünf Jahre vermisst gewesenen Kührer aus Pulkau im Weinviertel Ende Juni 2011 festgenommen worden. Die sterblichen Überreste des Mädchens waren in einem Erdkeller auf seinem Grundstück im nahen Dietmannsdorf entdeckt worden. Aufgrund der damaligen Beweislage wurde der Verdächtige jedoch nach 48 Stunden vom Haftrichter entlassen, zumal keine Verbindung zwischen ihm und dem Opfer nachgewiesen werden konnte. Die Verantwortung des Beschuldigten lautete, ein Fremdtäter habe die Leiche in dem Erdkeller abgelegt. Seitens der Staatsanwaltschaft Korneuburg hieß es in der Folge, der Mann bleibe verdächtig.

Im Zuge der Ermittlungen widerlegten die Kriminalisten das Alibi von K. zum Zeitpunkt des Verschwindens der damals 16-jährigen Kührer. Außerdem habe man ihm, so die Beamten, nun mehr Kontakt zu dem Mädchen nachweisen können, als er zugegeben hatte.

Eltern wollen keine Interviews geben

Julia Kührers Eltern wollen laut ihrem Anwalt Gerald Ganzger derzeit keine Interviews geben. Für die hartnäckigen Ermittlungen seien sie dankbar. Es gehe ihnen nicht um Rache, sondern um Aufklärung darüber, „was mit ihrer Tochter passiert ist“. Die Eltern wollten auch niemanden vorverurteilen, so Ganzger.

Für die Familie sei es sei „sehr wichtig zu erfahren, was mit Julia geschehen ist“, sagte Ganzger am Freitag nach einem neuerlichen Telefonat mit dem Vater des Mädchens zur APA. Die Eltern würden die Ermittlungen beobachten und abwarten. Sie seien auch froh, dass das nun vorliegende DNA-Ergebnis erzielt wurde.

Grafik mit Chronologie zum Verschwinden von Julia Kührer

APA/Margret Schmitt

Pulkau will mit Fall Kührer abschließen

Kührer war am 27. Juni 2006 nicht von der Schule nach Hause gekommen. Fünf Jahre lang herrschte in ihrer Heimatgemeinde Pulkau im Weinviertel Ungewissheit über den Verbleib des Mädchens. Im Sommer 2011 wurden schließlich ihre sterblichen Überreste gefunden. Mit der erneuten Verhaftung des Hauptverdächtigen am Mittwochabend hofft man nun, mit dem Fall endgültig abschließen zu können - mehr dazu in Pulkau will mit Fall Kührer abschließen.