FMA vs. Gea: Staudinger geht vor Höchstgericht

Der Streit um das Finanzierungsmodell der Waldviertler Schuhfabrik Gea von Heinrich Staudinger geht weiter: Dieser bringt am Freitag eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen einen Strafbescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein.

Die Beschwerde umfasse 14 Seiten, wird Karl Staudinger, Jurist und Bruder des Schuhfabrikanten, in der Wiener Zeitung (Freitag-Ausgabe) zitiert. Er arbeitete federführend an der Formulierung der Beschwerde mit. Die FMA hatte Staudinger per Bescheid aufgefordert, sein Finanzierungsmodell aufzulösen und die von Privatpersonen angenommenen Gelder bis Freitag zurückzuzahlen. Die Aufseher werfen dem Schremser Unternehmer vor, wie eine Bank zu agieren, ohne die dafür notwendige Konzession zu besitzen.

Gegen diesen Bescheid, der unter Androhung einer Beugestrafe von 10.000 Euro erging, demonstrierte Staudinger mit Anhängern in Wien - mehr dazu in „Waldviertler“: Demo vor Parlament. Staudinger ist mittlerweile zu einer Galionsfigur für Menschen geworden, die sich für Beteiligungsmodelle engagieren.

„Verfehlte Rechtsauffassung“ und „Willkür“

Staudinger beschwert sich wegen der seiner Meinung nach „verfehlten Rechtsauffassung“ der FMA und der „Willkür“ bei ihrem Vorgehen als Behörde. Vor allem beim Begriff der „Gewerblichkeit“ sieht der Bruder des Unternehmers Möglichkeiten und Interpretationsspielräume. Mit einer Entscheidung rechnet er frühestens in einem Jahr. „Wir sind keine Bank, daher ist die FMA nicht für uns zuständig“, sagt Staudinger im Gespräch mit noe.ORF.at.

"Waldviertler" -Demonstration vor Parlament

APA/Herbert Pfarrhofer

Demonstration vor dem Parlament im Dezember

Außerdem bringt Staudinger beim VfGH einen Antrag auf aufschiebende Wirkung ein. So soll verhindert werden, dass die FMA in der Zwischenzeit den Betrieb in Schrems zusperrt, was rechtlich möglich wäre, wenn die Anordnungen der Aufseher nicht befolgt werden. Gegen eine FMA-Verwaltungsstrafe von 2.000 Euro hatte Staudinger bereits am 14. Dezember berufen. Dort prüft der Unabhängige Verwaltungssenat.

Am 22. Jänner tagt erstmals der von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl ins Leben gerufene Arbeitskreis zum Thema Crowd Funding. Dabei sollen Möglichkeiten für eine Gesetzesänderung zur Legalisierung von Bürgerbeteiligungsmodellen erarbeitet werden. ÖVP, SPÖ und Grüne hätten dafür Zustimmung signalisiert, sagt Staudinger.

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