Jagdunfall: Alkoholtest war positiv

Der Jäger, der letztes Wochenende in Unterolberndorf (Bezirk Mistelbach) einen 21-Jährigen bei einer Treibjagd erschossen haben soll, dürfte alkoholisiert gewesen sein. Die Polizei bestätigte Berichte der „Kronen Zeitung“ und des „Kurier“.

Noch sind die genauen Umstände des Jagdunfalles in Unterolberndorf unklar - mehr dazu in Treibjagdopfer wird obduziert. Allerdings hatte der 55-jährige Mann, der den tödlichen Schuss abgegeben haben soll, nach Angaben der Polizei 0,46 Promille Alkohol im Blut. Im Landesjagdverband heißt es dazu, dass es bei Jagden ein Alkoholverbot gebe.

Bei der Jagd mit einer Waffe in der Hand sei jedes Promille verboten, sagte der Generalsekretär des Landesjagdverbandes, Peter Lebersorger. Dabei handelt es sich um eine selbst auferlegte Regel des Jagdverbandes und nicht um ein Gesetz - mehr dazu in Landesjagdverband: Es gilt Alkoholverbot.

Bei Verurteilung drohen drei Jahre Haft

Auf jeden Fall müsse der Jäger aber mit spürbaren Konsequenzen rechnen, so Lebersorger: „Das heißt Waffenabnahme, auch die Abnahme des Jagddokuments, der Jagdkarte. Juristisch ist das ein Nachspiel, das ist ein Delikt fahrlässige Tötung unter besonders schweren Umständen, da wird der Schütze sich auch verantworten müssen, in welchem Grad der Fahrlässigkeit er gehandelt hat.“

„Wenn Sie sich das anschauen und die Entfernung, dann schaut das für den Schützen nicht gut aus“, sagte Lebersorger. Der Mann soll aus etwa 15 Metern auf den 21-jährigen Treiber geschossen haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.