Wahlrecht, Briefwahl: Service zur NÖ-Wahl

Etwa 1,4 Millionen Menschen entscheiden bei der Landtagswahl über die Zusammensetzung dieses Gremiums bis 2018. Das niederösterreichische Wahlrecht weist eine eigene Regelung auf, bei der gilt: Name vor Partei. Anträge auf Briefwahl müssen bis 1. März gestellt werden.

Über die neue Zusammensetzung des 56 Mandatare umfassenden Landtags entscheiden bei der Wahl am 3. März 1.403.808 Menschen. Der Frauenanteil beträgt 51,7 Prozent. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am 3. März 2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einer Gemeinde des Landes am 28. Dezember 2012 ihren ordentlichen Wohnsitz - das muss nicht der Hauptwohnsitz sein - hatten. So viele Wahlberechtigte gab es in Niederösterreich bei einer Landtagswahl noch nie.

Noch nie sind so viele Listen angetreten

Es kandidierten auch noch nie so viele Parteien und Listen bei einer Landtagswahl, nämlich neun. Die Landtagsparteien ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne treten landesweit an, ebenso das Team Stronach. In 19 von 21 Bezirken steht die KPÖ zur Wahl, die Mutbürger treten in 13 Bezirken an. Die Christliche Partei wird in vier Bezirken auf den Stimmzetteln vertreten sein und die Piraten in einem - mehr dazu in Landtagswahl: Neun Listen treten an.

Stimmzettel für Landtagswahl 2013

ORF NÖ

Am 3. März stehen insgesamt 1.636 Kandidaten zur Wahl

Wahlrecht sagt „Name vor Partei“

1.636 Kandidatinnen und Kandidaten stehen insgesamt in den neun Parteien und Listen zur Auswahl. Jede Partei konnte 35 Kandidaten auf Landesvorschlag und bis zu 15 Wahlkreiskandidaten nominieren (ein Wahlkreis entspricht einem Verwaltungsbezirk). Der Stimmzettel der Landtagswahl ist daher sehr groß: Format DIN A2, also 40 mal 60 cm. Das ist deshalb der Fall, weil alle Kandidaten aller Listen mit Namen und Geburtsdatum aufgelistet sind.

Als Wähler hat man die Möglichkeit, einen Kandidaten der Landesliste und/oder einen Kandidaten der Bezirksliste und/oder die Partei anzukreuzen. Beim Ausfüllen des Stimmzettels gilt der Grundsatz „Name vor Partei“ - eine Besonderheit im niederösterreichischen Wahlrecht, die es in anderen Bundesländern in dieser Form nicht gibt. Es bedeutet, dass man nicht unbedingt eine Partei ankreuzen muss, sondern die Vorzugsstimme für einen Kandidaten genügt, damit diese Stimme der Partei des angekreuzten Kandidaten zugerechnet wird.

Andererseits hat der Grundsatz „Name vor Partei" zur Folge, dass eine Vorzugsstimme für einen Kandidaten auf der Landes- oder Bezirksliste auch dann gültig ist, wenn auf dem Stimmzettel eine andere Partei angekreuzt wird. Im Sinne des Grundsatzes „Name vor Partei“ ist eine richtig vergebene Vorzugstimme für einen Kandidaten auf der Landesliste und/oder der Bezirksliste selbst dann gültig, wenn daneben noch eine andere Partei angekreuzt wurde.

Ausschnitt Stimmzettel für Landtagswahl 2013

ORF NÖ

Beim Wählen gilt: Kandidat sticht Partei

Parteienstreit über „Direktwahl“

Das Wahlrecht sorgte im Vorfeld der Landtagswahl für Streit zwischen den Parteien. Anlass ist, dass vor allem seitens der ÖVP damit geworben wird, dass man Landeshauptmann Erwin Pröll „direkt wählen“ kann - was die anderen Parteien so nicht stehen lassen wollen.

Hintergrund für die Diskussionen ist die Besonderheit des Wahlrechts: Wird einem Kandidaten eine Vorzugsstimme gegeben, zählt diese mehr als das bei der Partei gemachte Kreuz. Vergeben wird aber nur eine Stimme pro Wahlberechtigten, eine tatsächliche Direktwahl des Landeshauptmanns neben der Wahl des Landtags - in dem Sinn, dass zwei Stimmen vergeben werden können - gibt es nicht. Kreuzt jemand am Stimmzettel also beispielsweise Pröll und die SPÖ an, zählt die Stimme für die ÖVP, weil ja „Name vor Partei“ gilt. Der Landeshauptmann wird nach dem Urnengang von den Abgeordneten im Landtag gewählt.

Dass die ÖVP damit wirbt, Pröll „direkt“ zu wählen, führte Anfang Februar praktisch täglich zu empörten Reaktionen von Rot, Grün und Blau, wobei die Freiheitlichen selbst am Ende ihres YouTube-Videos dazu auffordern, Rosenkranz „direkt“ zu wählen. Alle drei Parteien wiesen jedenfalls mehrfach darauf hin, dass eine echte Direktwahl des Landeshauptmanns mit einer eigenen Stimme zusätzlich zum Kreuz bei der Partei nicht möglich sei.

Die Vorzugsstimme ist im Prinzip nur parteiintern für die Kandidatenliste von Bedeutung. Die Volkspartei hält dennoch an ihrer Werbelinie fest: „Das moderne Persönlichkeitswahlrecht - Name vor Partei - ermöglicht bereits jetzt die Direktwahl des Landeshauptmannes“, betonte Landesgeschäftsführer Gerhard Karner bereits mehrfach in Pressemitteilungen.

Stimmzettel mit Wahlkarte und Kuvert

ORF NÖ

Wahlkarten müssen persönlich bis zum 1. März, 12.00 Uhr beantragt werden

Anträge für Briefwahl noch bis 1. März möglich

Wer am 3. März nicht persönlich zur Wahl gehen kann (wegen Urlaub, Krankheit etc.), hat die Möglichkeit, mit Briefwahlkarte zu wählen. Diese Briefwahlkarten müssen bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden, telefonisch ist das nicht möglich. Ein schriftlicher Antrag muss bis zum 27. Februar erfolgen, ein persönlicher Antrag bis zum 1. März um 12.00 Uhr.

Die Briefwahlkarte wird entweder mit eingeschriebenem Brief (RSb) geschickt oder kann vom Gemeindeamt abgeholt werden. Wichtig ist, dass im Falle der Abholung von Briefwahlkarten für Familienangehörige (Eltern/Kinder) oder andere Personen eine „Vollmacht“ (einfacher Zettel, auf dem der Empfänger der Wahlkarte mit seiner Unterschrift bestätigt, dass diese Person für ihn die Briefwahlkarte abholen darf), vorgewiesen wird. Neben engen Familienangehörigen (Ehepartner/eingetragener Partner/Eltern/Kinder) dürfen nicht mehr als weitere zwei Briefwahlkarten an einen Abholer ausgefolgt werden.

Die Briefwahlkarte muss bis zum 3. März, dem Wahltag, um 6.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen, das kann per Post, Boten oder persönlich erfolgen. Natürlich kann mit der Wahlkarte auch am Wahltag in jeder Gemeinde des Landes in den Wahlkartensprengeln gewählt werden, mit der Wahlkarte kann man aber auch in seinem Heimatsprengel die Stimme abgeben.

Gemeinden entscheiden über Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Wahllokale am Wahltag werden ausschließlich von den Gemeinden festgelegt, daher kann es auch große Unterschiede geben. Informationen darüber findet man im Internet auf den Websites der Gemeinden oder auf der Website des Landes Niederösterreich, wo die Liste aller 2.600 Wahlsprengel mit deren Adressen und Öffnungszeiten veröffentlicht wird. Erfahrungsgemäß öffnen die ersten Wahllokale um 7.00 Uhr, Wahlschluss ist auf jeden Fall um 17.00 Uhr.

Links: