Milde Strafe für Gerichtspräsidenten

Mit einer milderen Verwaltungsstrafe als angenommen kommt der Kremser Gerichtpräsident nach seinem Verkehrsunfall davon. Er beschädigte ein Auto und beging Fahrerflucht. Entscheidend für die mildere Strafe war der Grad der Alkoholisierung.

Der Kremser Gerichtspräsident hatte zum Zeitpunkt des Alkotest 1,8 Promille Alkohol im Blut. Wie die Niederösterreichischen Nachrichten berichten, entspreche das aber nicht der Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Unfalls. Demnach stellte ein Gutachter einen Wert von 1,08 Promille fest, da Norbert Klaus nach dem Unfall weiter Alkohol getrunken habe und das entsprechend zu berücksichtigen war.

Führerscheinentzug reduziert sich auf einen Monat

Was er zu Hause getrunken hat, wer der Gutachter war und wie der Gutachter zu diesem herabgesetzten Alkoholwert gekommen ist, wollte Klaus nicht sagen. Die Verwaltungsstrafe fiel jedenfalls deutlich geringer aus als zunächst angenommen. Und so muss der Gerichtspräsident seinen Führerschein statt einem halben Jahr nur noch für einen Monat abgeben, außerdem liegt die Geldstrafe nun zwischen 800 und 3.700 Euro. Ausgehend von 1,8 Promille Alkohol im Blut, lag der Strafrahmen noch zwischen 1.600 und 5.900 Euro.

Das Disziplinarverfahren gegen Klaus beim Oberlandesgericht Graz läuft unterdessen noch. Aufgrund der milderen Strafe, die der Magistrat der Stadt Krems verhängte, dürften aber auch die disziplinarrechtlichen Sanktionen milder ausfallen. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte jedenfalls, dass es gegen den Gerichtspräsidenten wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit auch eine Strafanzeige gibt.

Unfall auf dem Heimweg von Eröffnungsfeier

Klaus beschädigte am 30. November des vergangenen Jahres den geparkten Pkw des ÖVP-Politikers Alfred Graf. Anstatt anzuhalten, setze der Jurist seine Fahrt aber fort - mehr dazu in Gerichtspräsident begeht Fahrerflucht. Norbert Klaus war auf dem Heimweg von der Eröffnung des neuen Justizzentrums in Korneuburg.