Live: Lebenslang im Arsen-Prozess

Im Landesgericht Krems ist am Donnerstag eine 52-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie zwei Pensionisten schleichend mit Arsen vergiftet haben soll. noe.ORF.at berichtete live.

21.10 Uhr: Der Verteidiger gibt keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Verfahren ist damit beendet.

21.06 Uhr: Das Urteil wird jetzt für die Angeklagte übersetzt. Sie muss von den Beamten gestützt werden.

21.05 Uhr: Lebenslange Freiheitsstrafe. Die Heimtücke, Grausamkeit waren erschwerend. Daher keine geringere Strafe. Auch zehn bis 20 Jahre wären möglich gewesen. Das Strafausmaß wird von den Geschworenen und den Berufsrichtern gemeinsam festgelegt.

20.57 Uhr: In den Fragen der Vermögensdelikte wird die Angeklagte ebenfalls schuldig gesprochen, außer in einem Punkt einstimmig.

Schuldig mit 6:2 Stimmen

20.55 Uhr: Das Urteil ist da. Die Geschworenen befinden die 52-Jährige mit 6:2 Stimmen für schuldig im Anklagepunkt des zweifachen Mordes. Die Mehrheit der Geschworenen folgt damit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Dem Verteidiger ist es somit nicht gelungen, dem Verdacht auf den Sohn der Verdächtigen zu lenken, der ja auch zu beiden Männern Kontakt hatte.

20.00 Uhr: Noch sitzen die Geschworenen hinter verschlossenen Türen und beraten. Es dürfte aber nicht mehr lange dauern, seit viereinhalb Stunden ist der Prozess jetzt unterbrochen.

19.50 Uhr: Verteidiger Timo Gerersdorfer erhält einen Anruf von Landesgerichtspräsident und Beisitzer Norbert Klaus, in Kürze dürfte es ein Urteil geben. Vor dem Schwurgerichtssaal versammeln sich die Kiebitze und Journalisten. Die Spannung steigt.

15.25 Uhr: Die Beratung der Geschworenen hat begonnen. noe.ORF.at meldet sich dann wieder mit der Urteilsverkündung.

Arsenprozess Krems

ORF / Gernot Rohrhofer

„Ich habe nie Gift in meinen Händen gehabt“

15.23 Uhr: „Ich habe niemanden umgebracht. Ich habe von niemandem die Gesundheit geschädigt. Ich habe keine Krankheit verursacht. Ich habe nie in meinem Leben Gift in meinen Händen gehabt. Das ist alles, danke!“ Die Mandantin lehnt die Geldansprüche von Ojukwu komplett ab.

15.22 Uhr: Der Sohn sei im Vorverfahren nie gefragt worden, ob er mit Arsen zu tun hat. „Im Zweifel müssen sie einen Freispruch fällen. Sie können nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass jemand vielleicht lebenslang ins Gefängnis muss, wenn Sie sich nicht sicher sind“, sagt Gerersdorfer.

Es habe keinen dringenden Tatverdacht gegen den Sohn gegeben, daher sei nicht ermittelt worden, antwortet die Staatsanwältin auf den Verteidiger.

„Meine Mandantin ist nicht die Allerg’scheiteste“

15.20 Uhr: „Wir haben den Sachverhalt nicht 100-prozentig aufgeklärt, davon bin ich überzeugt. Wir wissen nicht, woher kommt das Arsen? Meine Mandantin ist nicht die Allergescheiteste, ich sag’ das ganz ehrlich, es war irrsinnig schwierig, das mit ihr zu bearbeiten. Sie hätte sich dieses Wissen nicht aneignen können“, sagt Gerersdorfer.

15.15 Uhr: Es sei nicht erwiesen, dass W. die Lebensgefährtin von W. gewesen sei. Er geht auch auf die Widersprüche ein, wie W. Herrn A. kennengelernt hat. „Im Grunde ist das ja egal.“

Es sei immer nur um die Vermögensdelikte gegangen, nie „um den wichtigsten Vorwurf, den Mordvorwurf, das Arsen“, sagt Gerersdorfer. „Meine Mandatin ist hier Beitragstäterin“, sagt er und spricht den Kauf des Mercedes und des Mobilheims an. „Ist der Sohn hier angeklagt? Nein!“

Zu den Widersprüchen seiner Mandantin: „Sie ist zum ersten Mal beschuldigt. Sie spricht nur ein bisschen Deutsch. Stellen Sie das einmal vor, sie sind in einem fremden Land vor der Polizei, niemand glaubt Ihnen.“

15.10 Uhr: „Glauben Sie, dass eine Mutter ihren Sohn belastet? Niemals.“ Das sei die Aufgabe der Staatsanwältin, sagt Gerersdorfer. „Es scheint so, W. sitzt hier, weil es einfacher ist. Die ganze Familie hat profitiert.“ Es bestünden Zweifel, sagt er. „Wenn es nur ein Prozent Zweifel gibt, müssen sie sagen ‚Im Zweifel für die Angeklagte‘“, sagt er zu den Geschworenen. Der Verteidiger versucht darzulegen, dass die gesamte Familie von W. profitiert hat und sie möglicherweise nicht alleine dafür verantwortlich ist.

„W. sitzt hier, weil es einfacher ist“

15.05 Uhr: Verteidiger Timo Gerersdorfer ist am Wort. „Das Beweisverfahren hat nicht ergeben, dass meine Mandantin das Arsen verabreicht hat. Wir wissen nicht, wer das Arsen verabreicht hat und wo es herkommt.“ Es sei hauptsächlich um Vermögensdelikte gegangen. „Da haben hauptsächlich der Sohn und der Ehemann profitiert.“ Diese würden aber nicht auf der Anklagebank sitzen.

15.00 Uhr: „Es ist nur die Angeklagte gewesen. Es gibt überhaupt keine Zweifel. Die einzigen Zweifel bestehen an der Glaubwürdigkeit der Angeklagten“, sagt Brunner. „Wir haben heute viele Antworten erfahren, wie die Angeklagte das Arsen bekommen hat.“ Brunner verweist auf alte Bergbaustollen in der Gegend in Polen, aus der die Angeklagte stammt. Dort sei Arsen vorhanden. „Man braucht dazu keine Spezialkenntnisse. Wer die kriminelle Energie hat, kann sich dieses Wissen aneignen.“

Tochter von A. fordert 60.000 Euro

14.50 Uhr: Ernst Brunner, Rechtsbeistand der Tochter des ersten Opfers, sieht „unermessliche Gier“ als Motiv. „Es gibt keine Zufälle.“ Es sei kein Zufall, dass zwei Männer, die sich nicht kennen, an Arsenvergiftungen sterben. Die Angeklagte habe „abenteuerliche Geschichten“ erzählt.

„Es ist der Beharrlichkeit meiner Mandantin zu verdanken, dass es diese Verfahren gibt“, spielt Brunner auf die Rolle von Karin Ojukwu an, die den Fall ins Rollen brachte. Brunner fordert im Namen von Ojukwu 60.000 Euro von der Angeklagten, einen Anteil an der Wohnung, den A. seiner Pflegerin schenkte.

„W. muss gerecht bestraft werden“

14.40 Uhr: „Ich darf sie ersuchen, sich die erforderliche Zeit zu nehmen“, sagt die Staatsanwältin zu den Geschworenen. „Ich bin davon überzeugt, dass Frau W. diese Taten begangen hat. Dafür muss sie gerecht bestraft werden. Es kann nicht angehen, dass man sich fürchten muss, wenn man hilflos, alt und allein wird, ohne dass diese Taten gesühnt werden.“ So endet der Vortrag der Staatsanwältin.

Arsenprozess Krems

ORF / Gernot Rohrhofer

14.30 Uhr: „Wenn die Frau W. bei den Herren eingezogen ist, sind die Männer krank geworden. Und A. ist sehr lange gestorben. Sie hat neun Monate lang beim Sterben zugesehen. Drei Wochen später hat sie sich den nächsten Herren gesucht.“

Staatsanwältin: Kein Verdacht gegen Mann und Sohn

Die Staatsanwältin sieht „keine andere logische Möglichkeit, als dass die Angeklagte die Männer vergiftet hat.“ Die Staatsanwältin verweist auf das umfangreiche Verfahren. „In Polen, bei Vater und Sohn, haben wir kein Gift gefunden.“ Hätte es den geringsten Anhaltspunkt gegen den Vater und Sohn gegeben, wären sie noch gestern hier verhaftet worden.

14.20 Uhr: „Frau W. versucht aus ihren Arbeitsverhältnissen das Maximum herauszuholen.“ Sie habe auch schon früher Leute in Österreich gepflegt, doch „die hatten Familien, da war nicht anzunehmen, dass die Pflegerin erbt“, sagt die Staatsanwältin, daher habe sie dort von kriminellen Handlungen abgesehen.

14.15 Uhr: Es ist jetzt sehr still im Saal. Die Staatsanwältin trägt ruhig ihren Vortrag vor, wendet sich immer wieder an die Geschworenen und zählt noch einmal einige widersprüchliche Angaben der Angeklagten auf. „Natürlich spricht Frau W. gut Deutsch, ich bin überzeugt, dass sie viel hier im Gerichtssaal verstanden hat.“ W. sagte im Prozess immer, sie könne nur schlecht Deutsch. „Die Beute beträgt bei A. zusammen 100.000 Euro, bei F. ein Auto und ein Testament.“

14.10 Uhr: „Die Verantwortung der Angeklagten überlasse ich ihrer persönlichen Beurteilung“, wendet sich die Staatsanwältin an die Geschworenen. Sie spricht die Widersprüche an, in die sich Bogumila W. immer wieder verstrickte.

Arsenprozess Krems

ORF / Gernot Rohrhofer

„Bin von intimen Beziehungen überzeugt“

14.05 Uhr: Die Angeklagte habe erzählt, sie sei Witwe, obwohl sie seit 30 Jahren verheiratet ist. „Sie hat den Kontakt der Männer zu anderen Personen unterbunden. Offenbar ist das flott gegangen.“

„Ich bin davon überzeugt, dass die Angeklagte mit beiden Männern eine intime Beziehung eingegangen ist. A. hat sich sogar ein Potenzmittel verschreiben lassen.“

13.55 Uhr Staatsanwältin Susanne Waidecker beginnt mit ihrem Schlussvortrag. Es habe sich um Männer gehandelt, die „kontaktarm“ gelebt haben, etwa zu ihren Familien. Beide Opfer seien auf der Suche nach einer Lebensgefährtin gewesen, nicht nach einer Pflegerin. „Sie wollten eine Beziehung für ihre hoffentlich nicht letzten Lebensjahre.“ A. habe „ganz gern einmal etwas getrunken, wie viele Österreicher“, aber er sei nicht alkoholkrank gewesen, wie es die Angeklagte darzustellen versuchte.

13.35 Uhr: Noch haben die Schlussvorträge nicht begonnen. Verzögerung im großen Schwurgerichtssaal.

Der Nachmittag beginnt mit den Schlussplädoyers. Anschließend ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Sie müssen über Schuld und Unschuld der Angeklagten entscheiden. Das Strafausmaß wird dann gemeinsam mit den Berufsrichtern festgelegt - mehr dazu in Gerichtsmediziner: Männer starben an Arsen.

Todesursache eindeutig Arsenvergiftung

Am Vormittag war der renommierte Gutachter Christian Reiter am Wort. Er führte aus, dass beide Männer, der 68-jährige Wiener und der 62-Jährige aus Stratzdorf (Bezirk Krems) an den Folgen einer Arsenvergiftung starben.

Unklar blieb bis zuletzt, wer das Arsen verabreicht haben soll. Die Staatsanwältin Susanne Waidecker geht davon aus, dass die Angeklagte die Taten alleine beging. Verteidiger Timo Gerersdorfer verwies mehrfach darauf, dass auch der Sohn und der Vater involviert gewesen sein könnten. Er warf der Staatsanwaltschaft „Ermittlungsfehler“ vor, weil sie nur gegen die 52-Jährige Erhebungen einleitete.

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