Urteil im Fall Wastl: Ein Jahr Haft

Im Fall Heidrun Wastl ist am Abend in Wiener Neustadt das Urteil gefallen. Jener Mann, der wegen des Mordes an der Frau auf der Anklagebank saß, wurde von diesem Vorwurf freigesprochen. Er bekam dennoch ein Jahr Haft.

Nach stundenlangen Beratungen der Geschworenen wurde der Angeklagte im Fall Wastl letztlich vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der 42-Jährige wurde aber wegen des im Stichlassens einer Verletzten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Da weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte eine Erklärung abgegeben haben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Nachdem dem Angeklagten die Zeit der Untersuchungshaft angerechnet wird, wird er, hieß es bei Gericht, noch am Mittwoch aus der Haft entlassen.

Den ganzen Nachmittag über herrschte in Wiener Neustadt gespanntes Warten, denn bereits kurz vor 14.00 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Sie mussten die Frage beantworten, ob der Angeklagte Heidrun Wastl mit dem Fuß in die Tiefe gestoßen und dann sterbend zurückgelassen hat. Der Angeklagte selbst äußerte sich am Mittwoch nicht mehr und begründete das damit, dass der Fall hoffnungslos sei. Zu Prozessbeginn hatte er den Ehemann von Heidrun Wastl belastet. Dieser sagte am Mittwoch aus.

Ehemann brach in Tränen aus

„Ich liebe meine Frau wie am ersten Tag und da fährt die Eisenbahn drüber“, sagte P. Wastl gleich zu Beginn seiner Einvernahme. Dass er seine Ehefrau bei einer Rangelei unabsichtlich über eine Böschung gestoßen habe, bezeichnet er als „Lüge“. Der Angeklagte hatte zuletzt ja behauptet, dass P. Wastl ihm und Heidrun Wastl in den Wald gefolgt sei, dort soll es dann zu einem Streit gekommen sein.

Mehrmals brach der Ehemann am Mittwochvormittag in Tränen aus und musste seine Aussage kurzzeitig unterbrechen. Dass sich seine Frau von ihm trennen wollte, wies er aber vehement zurück. Wastl kann sich also auch den Abschiedsbrief nicht erklären, den der Angeklagte verfasst hatte. Offen bleibt weiterhin, wo die Leiche von Heidrun Wastl ist. Erst vor einer Woche, also nach den ersten beiden Prozesstagen wurde erneut mit einem Bagger nach der Frau gesucht, jedoch ohne Erfolg.

Angeklagter und Verteidiger

ORF/Gernot Rohrhofer

Der Angeklagte und sein Verteidiger am dritten Verhandlungstag

Verteidigung: „Anklage auf wackeligen Beinen“

Für die Verteidigung war die Sache vor dem dritten Prozesstag „eine Anklage, die auf wackeligen Beinen“ stehe. Es gebe demnach nicht einmal Indizien, nur Hypothesen. An den beiden ersten Prozesstagen schilderte der Angeklagte vor Gericht eine bisher neue Version und belastete dabei den Ehemann von Heidrun Wastl.

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