Fall Wastl: Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil im Fall Wastl ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Geschworenen hatten den 42-jährigen Angeklagten vergangene Woche des Mordvorwurfs freigesprochen.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Kindergartenhelferin Heidrun Wastl vor knapp zwölf Jahren bei einem Spaziergang in die Tiefe gestoßen und dann sterbend zurückgelassen zu haben. Die Fakten für eine Verurteilung wegen Mordes waren aber zu wenig, sagt Ernst Schillhammer, der Verteidiger des 42-jährigen Tischlers. Der Mann wurde schließlich wegen Imstichlassens eines Verletzten zu zwölf Monaten Haft verurteilt - mehr dazu in Urteil im Fall Wastl: Ein Jahr Haft.

Angeklagter und Verteidiger

ORF/Gernot Rohrhofer

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt meldete kein Rechtsmittel an, „es besteht keine Aussicht, das Urteil erfolgreich zu bekämpfen“, sagte Mediensprecher Erich Habitzl. Verteidiger Ernst Schillhammer meldete hingegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Warum, ließ er gegenüber noe.ORF.at zunächst offen. „Man muss sich das Ganze in Ruhe inhaltlich anschauen. Es geht um wichtige Dinge. Man muss alles prüfen“, so Schillhammer.

Angeklagter ist seit Prozessende auf freiem Fuß

Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig, der 42-jährige Tischler ist seit vergangenen Mittwoch jedenfalls auf freiem Fuß, denn seine Strafe saß er bereits während seiner Untersuchungshaft ab.