Fall Kührer: Schuldig wegen Mordes

Mehr als sieben Jahre nach dem Verschwinden von Julia Kührer ist am Dienstagabend ein Schuldspruch gefallen. Jener Mann, auf dessen Grundstück ihre Leiche gefunden wurde, ist - nicht rechtskräftig - zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Im Fall Julia Kührer ist der Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Korneuburg des Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden mit 7:1 Stimmen, im Fall der Suchtgiftweitergabe, die dem Mann ebenfalls vorgeworfen wurde, mit 8:0. Nach knapp fünfstündiger Beratung verkündeten die Geschworenen kurz nach 19.30 Uhr ihre Entscheidung.

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Richter Helmut Neumar verkündete im Anschluss das Strafausmaß, lebenslange Haft. Einziger Milderungsgrund war die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten. Als erschwerend bezeichnete Neumar in seiner Urteilsbegründung das abstoßende, pietätlose Verhalten nach der Tat (die Tote war in eine Decke gewickelt in Brand gesetzt worden, Anm.).

Richter: „Ganz Österreich hat mit Familie gebangt“

Julia Kührer sei im sehr jungen Alter auf gewaltsame Weise zu Tode gekommen, sagte Neumar - mehr dazu in Julia Kührer: Chronologie des Falles. Die Familie hatte nicht einmal die Möglichkeit, zu trauern, sie habe um ihr Schicksal gezittert und gebangt, und ganz Österreich mit, verwies Neumar auf die Vorstellung, was alles passieren kann, wenn eine 16-Jährige nicht von der Schule heimkommt. Diese psychische Belastung und die Qualen der Familie seien bei der Strafbemessung berücksichtigt worden.

Das Urteil der Geschworenen, das der Angeklagte regungslos entgegennahm, ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Farid Rifaat meldete Nichtigkeit und Berufung an.

Anwalt zeigt sich „enttäuscht“ über Urteil

Im Anschluss zeigte sich der Anwalt enttäuscht über den Prozessausgang bzw. auch über die für einen derart komplexen Fall doch relativ kurze Beratungsdauer. Er hätte gemeint, dass die Mordfrage doch eine längere Diskussion erfordert hätte. Dass die Laienrichter in der Frage der Suchtgiftweitergabe („Crystal Meth“) einstimmig entschieden, überrasche ihn, hier hätte er einen „glatten Freispruch“ erwartet. Er glaube, dass die Geschworenen „überfordert“ waren und eventuell auch das Bauchgefühl eine Rolle gespielt habe - der Angeklagte habe nicht sehr sympathisch gewirkt.

Auf dem Grundstück des Ex-Videothekbesitzers (51) war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen 16-Jährigen gefunden worden. Er beteuerte in seinen letzten Worten vor der Urteilsberatung, dem Mädchen nichts angetan zu haben. Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt, die Staatsanwalt Christian Pawle in seinem Schlussvortrag darlegte - mehr dazu in Kührer: Schlussplädoyers im Prozess.

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