Stupa: Verurteilung wegen Verhetzung

Die Volksbefragung rund um den Bau eines buddhistischen Stupa in Gföhl (Bezirk Krems) hatte ein gerichtliches Nachspiel. Wegen eines Flugblattes musste sich am Mittwoch in Krems ein Anwalt wegen Verhetzung vor Gericht verantworten. Er wurde verurteilt.

Der 69-Jährige wurde schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, dass er als Obmann eines Vereins und einer Partei Flugblätter autorisiert hatte, in denen der Buddhismus als menschenverachtende Ideologie bezeichnet wurde.

Flugblatt ging an 1.620 Gföhler Haushalte

Die Schreiben waren im Februar 2012 im Vorfeld einer Volksbefragung zum Bau eines Stupa an 1.620 Gföhler Haushalte verteilt worden. Verteidiger Thomas Kaumberger meldete volle Berufung an. Das Urteil, das von zahlreich erschienenen Anhängern des Angeklagten mit heftigen Unmutsäußerungen quittiert wurde, ist somit nicht rechtskräftig.

Die Religionsgesellschaft sei unter anderem als kriegerisch und die Weltherrschaft anstrebend dargestellt und in die Nähe von Pädophilie und Nationalsozialismus gerückt worden, führte Staatsanwalt Franz Hütter zur die Menschenwürde verletzenden Beschimpfung aus. Anerkannte Religionsgemeinschaften seien in Österreich geschützt, die wertende Darstellung im Flugblatt sei zielgerichtet gewesen, Hass zu schüren.

Beschuldigter Anwalt referierte eineinhalb Stunden

Kontrovers argumentierte die Verteidigung, nämlich mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Als gläubiger Katholik habe der Angeklagte im Lichte der Religionsfreiheit andere Christen warnen wollen. Die Aussagen auf dem Flugblatt seien erwiesen.

Der Beschuldigte selbst versuchte in einem knapp eineinhalb Stunden dauernden Vortrag, die im Flugblatt aufgestellten Behauptungen zu belegen. Das tat er mit Zitaten aus dem Internet und diversen Büchern über buddhistische Rituale. Der 69-Jährige meinte, Ziel sei gewesen, ein buddhistisches Religionszentrum zu verhindern. Dass er überhaupt angeklagt wurde, sah er sehr kritisch - gegen Christen gerichtet: „Hier geht es um Gesellschaftspolitik. Die Christen sollen beseitigt werden.“

Auch Bürgermeister musste in den Zeugenstand

Der Bürgermeister von Gföhl, der das Projekt damals befürwortet hatte, sagte als Zeuge aus, dass die Flugblätter in der letzten Woche vor der Volksbefragung aufgetaucht seien. Es habe damals eine Reihe von Flugblättern gegeben - „unter der Gürtellinie, aber auch weltoffene“. Die Befragung mündete in eine Ablehnung des Projekts. Den Angeklagten kannte er nicht, dieser war auch nie in Gföhl gewesen.

Richterin Susanne Daniel verwies in ihrer Urteilsbegründung darauf, dass in jeder Religion diverse Auslegungen vertreten würden, diese daher nicht als Allgemeinregel oder -bewertung herangezogen werden könnten.

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