Missbrauch: Vier Jahre Haft für Pfarrer

Nach stundenlanger Beratung ist am späten Freitagabend das Urteil im Prozess nach Missbrauchsvorwürfen gegen einen Pfarrer gefallen. Der 47-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt.

Wegen sexueller Übergriffe auf einen Schützling war der Pfarrer angeklagt und wurde schließlich nach mehreren Prozesstagen schuldig gesprochen. Er soll laut Anklage einen heute 22-Jährigen missbraucht haben. Der seit Bekanntwerden der Causa dienstfrei gestellte 47-Jährige wurde zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Vorfeld des mehrtägigen Prozesses, der am 11. November begann, hatte der Geistliche alle Vorwürfe bestritten. Das gesamte Verfahren wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Gutachten zu K.-o.-Tropfen im Mittelpunkt

Zuletzt wurde der Prozess am 21. November aus Zeitgründen vertagt. Bis 23.00 Uhr hatte damals die nicht öffentliche Verhandlung im Landesgericht Wr. Neustadt gedauert. Im Mittelpunkt standen dabei die Gutachten von zwei Sachverständigen, mit denen geklärt werden sollte, ob und vor allem wann der Geistliche dem damals 21-Jährigen die K.-o-Tropfen verabreicht hatte. Um die Gutachten erstellen zu können, wurden die Haarspitzen des jungen Mannes hinsichtlich möglicher Rückstände der K.-o.-Tropfen untersucht - mehr dazu in Pfarrerprozess: Noch kein Urteil.

Pfarrer beteuerte Unschuld

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Pfarrer sein Opfer mit Substanzen, die Betäubungsmitteln ähneln, außer Gefecht gesetzt haben. Diese Substanzen sollen bewirken, dass sich der heute 22-Jährige nicht mehr an den Tathergang erinnern kann. Der Pfarrer, der inzwischen suspendiert wurde, wies während des gesamten Prozesses alle Vorwürfe zurück.

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