Leibesvisitation bei Mitarbeitern

Kritik übt die Gewerkschaft am Vorgehen der Elektrohandelskette Media Markt. In einer Filiale in Krems wurden nach Angaben der Gewerkschaft 30 Beschäftigte einer Taschenkontrolle und einer Leibesvisitation unterzogen.

In der Kremser Filiale der Elektrohandelskette sind die rund 30 Beschäftigten nach Angaben der Gewerkschaft einer Taschenkontrolle sowie einer Leibesvisitation unterzogen worden. Warum es dazu kam, ist nicht bekannt. Die Gewerkschaft will diesen Fall zum Anlass nehmen, um alle Beschäftigten der Kette in ganz Österreich über ihre Rechte zu informieren.

Gewerkschaft sieht „inakzeptable Vorgehensweise“

„Unseren Informationen zufolge mussten sich alle Beschäftigten im Stiegenhaus nicht nur den Einblick in ihre Taschen und Jacken gefallen lassen, sondern wie potenzielle Verbrecher breitbeinig aufstellen und die Hände im Nacken verschränken, um sich von einem Detektiv und seiner Mitarbeiterin überprüfen zu lassen - eine völlig inakzeptable Vorgangsweise, zu der die Geschäftsführung auf keinen Fall berechtigt ist“, kritisiert Peter Stattmann, GPA-djp-Regionalgeschäftsführer in Niederösterreich, laut einer Aussendung vom Dienstag.

Taschenkontrollen sind nicht grundsätzlich verboten, sofern es dafür eine Betriebsvereinbarung gibt oder der/die Beschäftigte im Dienstvertrag zugestimmt hat. Leibesvisitationen hingegen verletzen die Menschenwürde, so die Gewerkschaft.

Media Markt will „Vorwürfe im Detail prüfen“

In einer Stellungnahme entgegnet Media Markt, dass Taschenüberprüfungen „nur in begründeten Einzelfällen vorgenommen werden. Dabei wird immer die Zustimmung der betreffenden MitarbeiterIn eingeholt. Leibesvisitationen dürfen grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Die vorliegenden Vorwürfe werden wir selbstverständlich im Detail verfolgen und überprüfen. In diesem Zusammenhang werden wir vor allem auch mit dem von Media Markt Krems beauftragten Sicherheitsdienst klärende Gespräche führen, die gegebenenfalls Konsequenzen nach sich ziehen werden.“