Haftstrafe im Fall Kührer herabgesetzt

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Freitag die Strafe gegen den Verurteilten im Fall Kührer von lebenslanger Haft auf 20 Jahre herabgesetzt. Laut dessen Anwalt laufen die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des Verfahrens „auf Hochtouren“.

Mehr als sieben Jahre nach dem Verschwinden von Julia Kührer war im September 2013 am Landesgericht Korneuburg ein Schuldspruch gefallen. Der Angeklagte, auf dessen Grundstück die Leiche der damals 16-Jährigen gefunden worden war, wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Anwalt hatte nach dem Urteilsspruch Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.

„Wohlverhalten wirkt mildernd“

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte am 28. Jänner die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Korneuburger Geschworenengerichtes zurückgewiesen. Die Berufung über die Höhe der Strafe wurde an das OLG Wien weitergeleitet. Dieses setzte die Strafe nun auf 20 Jahre herab. Das OLG sei im Wesentlichen der Argumentation gefolgt, „dass die vom Erstgericht vorgenommene Gewichtung der Strafzumessungsgründe falsch war“, so der Verteidiger des verurteilten Wieners, Farid Rifaat.

„Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes ist dem Angeklagten entgegen der Meinung des Erstgerichtes sehr wohl der Milderungsgrund des bisher ordentlichen Wohlverhaltens zuzubilligen.“ Das seinem Mandanten vom Landesgericht Korneuburg vorgeworfene „sexualisierte Verhalten gegenüber Frauen und die mangelnde Empathie und Respekt an Mitmenschen“ sei vom OLG „anders beurteilt“ worden, so Rifaat.

Verteidiger will Wiederaufnahme des Verfahrens

Obwohl das Strafverfahren nunmehr formell abgeschlossen ist, liefen die Bemühungen um eine Wiederaufnahme „auf Hochtouren“, teilte der Rechtsanwalt am Freitag mit. Vor etwa einem Monat hatte er wissen lassen, dass er Detektive beauftragt haben. Diese würden seit einigen Wochen ermitteln und sollten viele offene Fragen klären, sagte er gegenüber noe.ORF.at. Rifaat will eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Er kritisierte außerdem die Ermittlungen - mehr dazu in Detektive ermitteln im Fall Kührer.

Kritik an den polizeilichen Ermittlungen übte Rifaat diesbezüglich, dass andere Hauptverdächtige im Visier gewesen seien. Erst mit dem Auffinden der sterblichen Überreste in einem Erdkeller auf dem Grundstück des in der Folge Angeklagten habe sich das „auf meinen Mandanten“ verlagert.

Auf dem Grundstück des verurteilten 51-Jährigen war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel Verschwundenen gefunden worden. Der Beschuldigte beteuerte, dem Mädchen nichts angetan zu haben. Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt - mehr dazu in Fall Kührer: Schuldig wegen Mordes.

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