Justiz prüft Schlepperprozess

Die überraschende Enthaftung aller Angeklagten im Schlepper-Prozess in Wr. Neustadt und die Zweifel der Richterin an der Anklage haben für massive Kritik gesorgt. Jetzt wird die Causa von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium geprüft.

Seit dem Prozesstag am Donnerstag sind alle Beschuldigten auf freiem Fuß, den Antrag auf Enthaftung stellte die Staatsanwältin, nur fünf Minuten nach Verhandlungsbeginn - mehr dazu in Mutmaßliche Schlepper enthaftet. Kritiker sprachen danach von einem Polizei- und Justiz-Skandal. Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, hat am Freitag im Ö1-Morgenjournal diese Sicht zurückgewiesen.

Ein Dreirichtersenat des Oberlandesgericht (OLG) Wien habe schließlich keinen Grund gesehen, dass die Anklage nicht rechtmäßig gewesen wäre. „Wenn die Anklage auf so dünnen Füßen stehen würde, dann hätte schon das Oberlandesgericht Wien eine Zurückweisung verfügt und hätte der Staatsanwaltschaft aufgetragen, die Ermittlungen zu vervollständigen oder zu überprüfen“, so Pilnacek im Ö1-Interview.

Schlepper-Prozess

ORF / Gernot Rohrhofer

Pilnacek sieht keinen „Skandal“

Zudem seien bereits zwei Monate vergangen, seit die Anklage rechtskräftig ist. Demnach sei die Vorbereitungszeit angemessen gewesen, so Pilnacek. Von einem „Skandal“ könne man deshalb nicht sprechen. Dennoch nehme sowohl die Oberstaatsanwaltschaft als auch das Ministerium die Vorwürfe zum Anlass, den Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts berichten zu lassen.

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Warum dies bisher nicht geschehen war, sei eine gute Frage, so Sektionschef Pilnacek, „aber offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt davon ausgegangen, dass eine Haftsituation gegeben ist, dass es besonders dringend ist und dass es nicht die Berichtskriterien erfüllt, also kein Verfahren von besonderer öffentlicher Bedeutung sei.“

Beschuldigte im Schlepper-Prozess

ORF / Gernot Rohrhofer

Überprüfung bis 6. Mai

Man müsse aber auch die Unabhängigkeit der Gerichte achten, „weil wenn es so krass wäre, dann hätte auch das Gericht sagen können: das ist derartig verfehlt, da fälle ich einen Freispruch“. Der Prozess wurde von der Richterin auf den 6. Mai vertagt. An diesem Tag hätte ursprünglich ein Urteil verkündet werden sollen. Nun wird die Causa bis dahin von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium geprüft.

Das Verfahren hatte am 17. März begonnen. Den acht Angeklagten wird Schlepperei zur Last gelegt. Sie sollen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung bei der illegalen Einschleusung von Asiaten mitgeholfen haben. Bekannt wurden die meisten von ihnen als Asyl-Aktivisten bei der Besetzung der Wiener Votivkirche, vier lebten danach im Servitenkloster- mehr dazu in Schlepperprozess in Wr. Neustadt