100 Anträge für Drohnen gestellt

Mit 1.Jänner wurde das Luftfahrtgesetz in Österreich novelliert, auch der Umgang mit „unbemannten Luftfahrzeugen“, etwa Drohnen, ist nun geregelt. Seit Jahresbeginn langten bei der Austro Control rund 100 Anträge ein.

Ob eine Drohne in die Luft gehen darf oder nicht, das hängt von vielen Faktoren ab. Etwa der Beschaffenheit des Flugkörpers aber auch der Umgebung, in der sie zum Einsatz kommen soll. Es spielt also eine Rolle, ob das Gebiet unbebaut oder dicht besiedelt ist. Um all das berücksichtigen zu können, muss das Gerät vor dem jeweils geplanten Einsatz ein Genehmigungsverfahren bei der Austro Control durchlaufen.

Genehmigungen für Fluggeräte mit Sichtverbindung

Nach den ersten vier Monaten sind dort etwa 100 Anträge aus ganz Österreich eingegangen - die ersten Genehmigungen wurden bereits erteilt, sagt Pressesprecher Markus Pohanka. Wie viele Drohneneinsätze konkret genehmigt wurden, könne man nicht sagen, da es ein laufender Prozess sei. Genehmigt werden derzeit übrigens nur unbemannte Luftfahrzeuge mit Sichtverbindung zum Piloten. Fluggeräte ohne Sichtverbindung müssen wie Zivilflugzeuge zugelassen werden, auch ein Pilotenschein ist dafür erforderlich.

Erst vor knapp einer Woche gab ein auf Luftbildaufnahmen spezialisiertes Unternehmen aus dem Bezirk Korneuburg bekannt, dass es die Zulassung für den Einsatz von Multikoptern in dicht besiedeltem Gebiet erhalten habe. In einer Aussendung war zu lesen, dass man stolz darauf sei, „eine Betriebsbewilligung in der Königsklasse, für dicht besiedeltes Gebiet, erhalten zu haben“.

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