Tierschützer-Verfahren: Ende mit Freispruch

Im letzten der drei neuen Tierschützer-Verfahren am Landesgericht Wr. Neustadt ist am Dienstag ein ehemaliger ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) in allen Anklagepunkten freigesprochen worden.

Die Anklage lautete auf Nötigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Die Verhandlung war ursprünglich für zwei Tage anberaumt. Am Nachmittag erklärte Einzelrichter Erich Csarmann jedoch, dass er keine weiteren Zeugen zu hören brauche. Der folgende Freispruch wurde vom Publikum mit tosendem Applaus quittiert.

Richter Csarmann: „Es waren keine Nötigungen“

Den Freispruch bezüglich der schweren Nötigungen von Modehausketten-Eigentümern, denen in E-Mails Konsequenzen angedroht worden wären, falls sie Pelzprodukte weiter verkaufen würden, begründete Richter Erich Csarmann so: „Es wurden Kampagnen in den Raum gestellt und Aktionen zivilen Ungehorsams angekündigt. Aber das waren keine Nötigungen. Durch abgehaltene Demos kam es sicher zu Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit. Aber es waren alles friedliche Demos. Das waren eher Belästigungen, Kunden wurden angepöbelt, aber auch aufgeklärt, aber nicht mit einer Intensität, mit der man unmittelbar Auswirkungen auf den Geschäftsumfang machen kann. Letztendlich ergibt sich der Umsatz aus autonomer Kundenentscheidung.“

Richter hält Schadenshöhe für „nicht glaubhaft“

Konkretisierte und objektivierte Übergriffe fehlten dem Richter. Er ließ auch durchblicken, dass er den von den Modehäusern bezifferten Schaden von mehreren Hunderttausend Euro für „nicht glaubhaft“ hielt. Beim angeklagten Widerstand gegen die Staatsgewalt schenkte der Richter der Version des Angeklagten mehr Glauben als der eines Polizisten. Dieser hatte angezeigt, dass der Angeklagte bei seiner Festnahme handgreiflich geworden sei. Bei der ebenfalls angeklagten Sachbeschädigung - bei einer Demo gingen Fenster durch Steinschläge zu Bruch - hielt der Richter die „Beweiskette“ für „gerissen“: „Man kann dem Angeklagten nicht alles unterstellen.“

Zuvor war jenes Brüderpaar im Zeugenstand, dessen Modekette laut Anklage im Visier des Angeklagten gestanden haben soll. Durch unzählige E-Mails, die der 32-jährige Tierschutzaktivist an die Eigentümer geschrieben hatte, soll er diese sozusagen in die Knie zwingen haben wollen, damit sie Pelzwaren aus dem Sortiment nehmen. „Vor Demos habe ich keine Angst gehabt, aber die E-Mails waren auch ein augenzwinkernder Hinweis dafür, was es sonst noch geben könnte“, erklärte ein Zeuge. Beide sprachen von „massiven Umsatzeinbrüchen“ durch die Aktionen der Tierschützer. Eine Aufstellung der behaupteten Einbußen fand sich aber nie im Akt.

VGT-Obmann Balluch: „Ich bin zutiefst erleichtert“

„Ich bin zutiefst erleichtert, aber auch wahnsinnig gerührt. Jetzt sind wir endgültig rehabilitiert. Gar nichts ist übrig geblieben von der ganzen Anklagerei.“ Das sagte VGT-Obmann Martin Balluch der APA zum letzten der fünf Freisprüche in den neuaufgerollten Tierschützer-Verfahren. Er hofft natürlich, dass die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt den jetzt gefällten Freispruch akzeptiert.

Balluch selbst - rechtskräftig freigesprochener einstiger Erstangeklagter in Wr. Neustadt - wird am 26. Juni auf Kläger-Seite in Wien vor Gericht ziehen. Denn da beginnt der von ihm gegen die Republik Österreich angestrengte Prozess, in dem er vom Staat 600.000 Euro an Anwaltskosten für den Tierschützer-Prozess fordert.

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