Schlepper-Prozess vor Sommerpause
In der heutigen Verhandlung wurden einige der überwachten Telefonate vorgespielt. Die Beschuldigten wurden befragt, ob sie da sprachen und worüber. Sie erklärten, dass es lediglich um Übernachtungen für Freunde und Verwandte bzw. um die Beschaffung von Zugtickets ging.
Ein Chefinspektor, der bei der Telefonüberwachung eine führende Rolle gespielt hatte, war zum zweiten Mal geladen. Auf die Frage eines Verteidigers, Clemens Lahr, wie viele der angeblich geschleppten Landsleute der Angeklagten eine „Dublin-Ausweisung“ hatten (also einen Bescheid, dass sie in einen anderen EU-Staat müssen, Anm.), konnte der Zeuge nicht Auskunft geben. Das heißt: Man weiß eigentlich nicht, ob diese Reisen überhaupt rechtswidrig bzw. illegal waren.
Das Verfahren begann im März begonnen - mehr dazu in Schlepperprozess in Wr. Neustadt (noe.ORF.at; 16.3.2014). Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vor. Der nächste Verhandlungstermin ist am 22. Juli.