Semmering-Bahntunnel: Bescheid aufgehoben

Im Februar hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Baugenehmigung aufgehoben. Nun haben die Höchstrichter auch den Wasserrechtsbescheid des Umweltministeriums für rechtswidrig erkannt. Die ÖBB setzen die Arbeiten wieder fort.

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof bereits im Februar den UVP-Genehmigungsbescheid von Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) zum umstrittenen Bahn-Großprojekt Semmering-Basistunnel neu aufgehoben hat, haben die Höchstrichter nun auch den Wasserrechtsbescheid des Umweltministeriums für rechtswidrig erkannt - mehr dazu in Semmering-Bahntunnel: Kein Baustopp mehr.

Bures stellte zweiten UVP-Bescheid aus

Die VwGH-Entscheidung wurde der Umweltschutzorganisation Alliance for Nature als beschwerdeführender Partei am 26. Juni zugestellt. Begründet wurde die Aufhebung des Wasserrechtsbescheids mit formalen Gründen. Er basiert nämlich auf den bereits zuvor aufgehobenen UVP-Bescheid. Wenn der eine rechtswidrig ist, gilt das auch für den anderen.

Verkehrsministerin Bures hält an dem Großprojekt fest und hat vor kurzem einen zweiten UVP-Bescheid ausgestellt. Es wurden Lärmmessungen ergänzt und neue Sachverständige beauftragt, heißt es vonseiten der ÖBB. Man wolle den neuen Bescheid prüfen. Die gestoppten Arbeiten würden wieder aufgenommen, heißt es, die Ausschreibungen für die nächsten Bauabschnitte würden gestartet.

Was konkret die Aufhebung des Wasserrechtsbescheides für den Semmering-Basistunnel und den weiteren Bau beziehungsweise Verlauf aussagt, könne man derzeit noch nicht sagen. Es sei „durchaus möglich“, so ÖBB-Sprecher Christopher Seif, dass es durch die Aufhebung des Bescheides zu Verzögerungen komme. „Ich kann es aber jetzt noch nicht im Detail sagen, ob es so ist“, so Seif.

Alliance for Nature prüft Beschwerde

Projektgegner Alliance for Nature prüft nun eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, die aufschiebende Wirkung hätte, wie Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck in einer Aussendung am Montag erklärte.

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