Semmering-Tunnel: Erneut Bescheid gekippt

Beim umstrittenen Bau des Semmering-Bahntunnels hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof erneut einen Bescheid gekippt. Nachdem im Februar der Baubescheid aufgehoben worden war, wurde jetzt der Naturschutzbescheid gekippt.

Angefangen hat alles mit dem Baubescheid im Februar, den die Höchstrichter aufgehoben und damit einen Baustopp ausgelöst haben - mehr dazu in Semmering-Bahntunnel: Genehmigung aufgehoben. Vier Monate lang gab es einen kompletten Baustopp. Im Juni erließ das Verkehrsministerium dann neuerlich einen Baubescheid. Seitdem darf wieder gebaut werden, aber mit etlichen Einschränkungen.

ÖBB bestätigen Stopp der Bohrungen

Seit Februar gibt es einen richtigen Dominoeffekt: Alle Bescheide, die mit diesem alten, nichtigen Baubescheid zusammenhängen, müssen ebenfalls aufgehoben werden, etwa der Wasserrechtsbescheid von Niederösterreich und der Steiermark - mehr dazu in Semmering-Bahntunnel: Bescheid aufgehoben und jetzt eben auch der Naturschutzbescheid. Laut Christian Schuhböck von der Umweltschutzorganisation „Alliance vor Nature“, einem der größten Tunnelgegner, dürfen derzeit also maximal Vorbereitungsarbeiten erbracht werden. Sobald gebohrt werde, würde das das Wasserrecht berühren. Der dafür notwenige Bescheid ist seit Juli nichtig.

Der Sprecher der ÖBB, Christopher Seif, bestätigte, dass derzeit keine Bohrungen erfolgen. In Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) wurden laut Verkehrsministerium zwei Eisenbahnbrücken über die Schwarza fertiggestellt. Beim Tunnel Fröschnitzgraben in der Steiermark werden derzeit Vorarbeiten für den Bau von Schächten getroffen. Ursprünglich hätte man in der Steiermark dieses Jahr mit den Bohrungen beginnen wollen.

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