Schlepperprozess: Nur mehr sieben Angeklagte

Der seit März im Landesgericht Wr. Neustadt laufende Schlepperprozess wird vorläufig mit nur sieben Angeklagten fortgesetzt: Weil ein junger Pakistaner zweimal unentschuldigt fernblieb, hat die Richterin das Verfahren ausgeschieden.

Der 19-Jährige blieb bereits den zweiten Tag unentschuldigt fern. Kommenden Dienstag steht Verhandlungstag Nummer 29 - nun mit sieben Angeklagten - am Programm.

Ansonsten ging es - wie schon an den Tagen zuvor - weiter mit dem Vorspielen von abgehörten Telefon-Mitschnitten. Am Freitag musste der Viertangeklagte (1976 in Pakistan geboren) zu den von ihm geführten Gesprächen Rede und Antwort stehen. Darin ging es um das Durchschleusen von Landsmännern des Angeklagten durchs Bundesgebiet, was dieser auch nicht bestritt. Eben so wenig, dass er sich darum gekümmert hatte, Mitfahrgelegenheiten für Pakistani zu suchen bzw. diesen Unterkunft bei sich gewährt zu haben. Geld wollte der Angeklagte für diese Hilfsdienste aber keines bekommen respektive verlangt haben: „Ich schwöre bei Gott, dass ich keine Straftaten begangen habe. Ich habe wie ein echter Bruder geholfen.“

Fingerabdrücke mit Säure verätzt

Dafür erfuhr man erschütternde Praktiken einiger von der Abschiebung in ihre Heimat bedrohten Asylanten, auch jenen, die 2013 im Wiener Servitenkloster Zuflucht gefunden hatten: Asylanten sollen ihre Hände auf heiße Herdplatten gepresst haben, um die Abnahme von Fingerabdrücken unmöglich zu machen. In einem von dem Viertangeklagten geführten Gespräch ist auch von einer Säure die Rede, die Rillen und Haut an den Fingerkuppen verätzt (Diese Selbstverletzungen sollen von Flüchtlingen praktiziert worden sein, die sich nach Deutschland absetzen wollten, aber Angst hatten, im Falle ihres Aufgriffes nach der EU-Asylrechtregelung Dublin II wieder nach Österreich zurück abgeschoben zu werden, Anm.).

In dem Prozess gegen die Asylwerber, unter ihnen auch frühere Asyl-Aktivisten und Servitenkloster-Flüchtlinge, war ursprünglich für kommende Woche am Mittwoch ein Urteil geplant. Durch die aufwendige Aufarbeitung der als umstritten und mangelhaft kritisierten Übersetzungen der Telefonüberwachungen von Polizeidolmetschern musste die Richterin zusätzliche Prozesstermine ausschreiben. Ob der neue Urteilstermin 4. Dezember hält, bleibt trotzdem noch immer offen.

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