Schiebel-Drohnen in der Ukraine

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat in Mariupol (Ukraine) zwei Drohnen des Wr. Neustädter Herstellers Schiebel präsentiert. Der Einsatz der Drohnen dient zur Überwachung der Waffenruhe in der Ostukraine.

Die OSZE-Sonderüberwachungsmission in der Ukraine (SMM - Special Monitoring Mission) hat nach OSZE-Angaben am Mittwoch den Testflug der zwei Schiebel-Drohnen nahe Mariupol „erfolgreich“ abgeschlossen. Am Donnerstag wurden Demonstrationsflüge absolviert, ab Freitag sind operative Routineflügen geplant. Anfangs sollen die Drohnen das Gebiet südlich von Donezk bis zum Asowschen Meer, nach Osten bis zur ukrainisch-russischen Staatsgrenze und westlich bis 120 Kilometer westlich der Kontaktlinie überwachen.

Drohen in der Ukraine

APA/Herwig G. Höller

Die Wr. Neustädter Drohnen-Firma Schiebel wird ein Minimum von zwei Drohnen zusammen mit einer Steuerstation plus sechs Bedienern und drei technischen Betreuern zur Verfügung stellen. Insgesamt sollen bis zu zehn Drohnen in der Ostukraine eingesetzt werden. Die österreichische Bundesregierung hat den Einsatz im Rahmen der OSZE genehmigt.

Das Fluggerät ist ein Drehflügler vom Typ S-100, der senkrecht startet und landet. Die Nutzlast des UAV inkludiert eine Videokamera und ein Radar. Zuletzt wurden der „Camcopter S-100“ etwa vom italienischen Millionärsehepaar Catrambrone herangezogen, um im Mittelmeer nach verunglückten Flüchtlingen zu suchen.

OSZE: „Drohnen sind und bleiben unbewaffnet“

Zu einem laut Experten möglichen Umbau der Drohen, um dadurch auch Waffen tragen zu können, meinte die OSZE auf APA-Anfrage: „Unsere UAVs (unbemannte und unbewaffnete Fluggeräte, Anm.) sind und bleiben unbewaffnet, solche Spekulationen sind unbegründet und irreführend“.

Drohne in der Ukraine

APA/Herwig G. Höller

In der Vergangenheit war der Export von Drohnen der österreichischen Firma Schiebel in Konfliktregionen kritisiert worden und es wurden Zweifel an deren rein ziviler Nutzung geäußert. Das Außenministerium sprach sich mehrmals gegen Auslieferungen in bestimmte Länder aus, da eine militärische Verwendung nicht ausgeschlossen werden könne.

Schiebel wies dies stets zurück. Bei der Einstufung des Camcopters handle es sich definitiv um kein Militärgut, sondern um ein Gut mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use), hieß es am Freitag seitens einer Unternehmenssprecherin gegenüber noe.ORF.at. Aus der Kriegsmaterialverordnung gehe weiters eindeutig hervor, dass der Camcopter nicht darunter fällt, hieß es.

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