Schlepper-Prozess: Urteil am 4. Dezember

Der 39. Verhandlungstag im Schlepper-Prozess in Wr. Neustadt hat sich am Mittwoch so wie in den vergangenen Wochen gestaltet: Abspielen unzähliger Telefonüberwachungsprotokolle. Der geplante Urteilstermin am 4. Dezember dürfte halten.

Neue Aufschlüsse gab es am 39. Verhandlungstag keine. Es zeichnet sich aber ab, dass der geplante Urteilstermin am 4. Dezember halten dürfte. Somit stehen nur mehr vier Verhandlungstage auf dem Programm.

Angeklagter: „Nur aus Menschlichkeit geholfen“

Es ging wieder darum, anhand der abgehörten Telefongespräche der acht angeklagten asiatischen Asylwerber herauszuarbeiten, ob diese - so wie die Anklage es ihnen vorwirft - gewerbsmäßig und im Rahmen einer kriminellen Organisation bei Schleppungen von Landsmännern Hilfsdienste geleistet haben. Erneut stand dabei der Fünftangeklagte, der die Zelle der Schlepperorganisation in Österreich geleitet haben soll, im Mittelpunkt, berichtet die Austria Presse Agentur (APA). Einmal mehr beteuerte er, nur aus Menschlichkeit für Gottes Lohn den Leuten geholfen zu haben. „Wenn ich einmal 50 Euro bekommen habe, dann war das die Gier. Sonst habe ich zehn, 15, 20 Euro, also kein großes Geld bekommen.“ Meist habe er nur Verluste gehabt.

Die nächsten Verhandlungstage sind der 19., 20. und 28. November, für 4. Dezember ist ein Urteil vorgesehen. Das Verfahren hat im März begonnen und hätte dem ursprünglichen Plan nach im Mai enden sollen. Die Beschuldigten aus Afghanistan, Pakistan und Indien, darunter ehemalige Asyl-Aktivisten, die 2012/13 bei der Besetzung der Wiener Votivkirche mitgemacht hatten, hatten teilweise eingeräumt, Landsleuten weitergeholfen zu haben.

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