Küng-Kritik an Fortpflanzungsmedizin

Frauen soll es ermöglicht werden, sich künftig mittels Samenspende fortzupflanzen, auch die Eizellenspende soll erlaubt werden. Das sieht ein Entwurf des neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes vor. Von Familienbischof Klaus Küng kommt scharfe Kritik.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) einigten sich auf eine Reform der Fortpflanzungsmedizin. Der am Donnerstag in Begutachtung geschickte Entwurf geht über den Auftrag des Verfassungsgerichtshofes, lesbischen Paaren die Samenspende zu erlauben, hinaus. Er erlaubt auch Eizellenspende, Samenspende Dritter bei der In-vitro-Fertilisation und beschränkt Präimplantationsdiagnostik.

Küng: „Kinder als Produkt der Fortpflanzungsindustrie“

Der in der Bischofskonferenz für Ehe und Familie zuständige St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng sprach am Freitag von einem „Dammbruch“. Durch die Zulassung von Samenspenden für In-vitro-Fertilisation, die Eizellspende und die Präimplantationsdiagnostik „würden im Namen einer Fortschrittlichkeitsgläubigkeit eine ganze Reihe von Problemen und Leiden, vor allem für die als Spenderinnen oft unter Druck stehenden Frauen geschaffen“, sagte Küng.

Kinder, deren erstes Recht es sei, „Vater und Mutter zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen“, würden mehr und mehr zu einem Produkt der Fortpflanzungsindustrie. Der Bischof zeigte sich „erschüttert“, wie schnell diese noch vor kurzen als tabu geltenden bioethischen „heißen Eisen“ nun Gesetz würden, es „stelle sich Fragen über das dahinter stehende Menschenbild“, sagte der Familienbischof.

Das sieht das neue Fortpflanzungsgesetz vor

Das etwa 20 Jahre alte Fortpflanzungsmedizingesetz soll an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Unmittelbarer Anstoß dafür war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Jänner 2014, mit dem das Verbot der künstlichen Fortpflanzung mittels Samenspende für lesbische Lebensgemeinschaften aufgehoben wurden - und zwar per 31. Dezember 2014. Brandstetter und Oberhauser nahmen dies zum Anlass, um auch die vor zwei Jahren bekannt gegebenen Empfehlungen der Bioethikkommission weitgehend umzusetzen.

Weibliche homosexuelle Paare sollen sich, wie es im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes heißt, künftig mittels Samenspende fortpflanzen können. Auch für heterosexuelle Paare soll bei der In-Vitro-Fertilisation eine Samenspende Dritter - also nicht nur des Ehemannes oder Lebenspartners - zulässig sein. Künftig dürfen nur mehr so viele Eizellen befruchtet und eingesetzt werden (grundsätzlich eine), wie nach dem Stand der Wissenschaft nötig ist, um eine Schwangerschaft zu erreichen.

Dadurch sollen riskante Mehrlingsschwangerschaften vermieden werden. Außerdem soll - in Gleichstellung von Frauen - künftig nicht nur die Samenspende, sondern auch die Eizellenspende erlaubt sein. Vermittlung und Kommerzialisierung werden verboten und es wird Altersgrenzen geben: Die Spenderin darf nicht älter als 30, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein. Die Präimplantationsdiagnostik bleibt zwar grundsätzlich weiter verboten - aber es soll Ausnahmen in engen Grenzen geben.

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