Spielsüchtiger bekommt Geld retour

Ein Spielsüchtiger, der 800.000 Euro an Automaten verspielt hatte, hat die Betreiberfirma Novomatic geklagt - und in erster Instanz recht bekommen. Er soll von Novomatic fast 440.000 Euro zurückbekommen. Die Firma hat berufen.

Der Mann verspielte in Casinos des Konzerns über mehrere Jahre hinweg nach eigenen Angaben über eine Million Euro. Er klagte Novomatic mit dem Argument, er sei spielsüchtig und damit nicht geschäftsfähig gewesen und die Mitarbeiter der Casinos hätten ihn nicht vom Spielen abgehalten. In Bezug auf 790.000 Euro waren der Kläger und sein Anwalt der Meinung, dass sie dies gut nachweisen konnten. Nun bekamen sie in Bezug auf 437.950 Euro Recht.

Glückspielverträge unwirksam

Richter Rainer Lipowec folgte in seiner Urteilsbegründung der Argumentation des Klägers. Aus dem Sachverhalt ergebe sich die Geschäftsunfähigkeit des Klägers. Die in diesem Zeitraum anfallenden Glücksspielverträge, abgeschlossen durch die Benützung der Automaten, seien daher unwirksam, der Spieler könne die von ihm geleisteten Einsätze „zurückfordern“, heißt es im schriftlichen Urteil, das der APA vorliegt. Verjährung könne deshalb ebenfalls nicht eintreten.

Die aufgrund der Verträge erbrachten Leistungen „sind rückabzuwickeln“, so der Richter. Nach seiner Meinung konnte der Kläger für 437.950 Euro den Nachweis erbringen. Dazu kommen vier Prozent Zinsen ab Mitte 2011.

Novomatic beruft gegen Urteil

Novomatic beruft gegen das Urteil. Konzernsprecher Hannes Reichmann kritisiert gegenüber noe.ORF.at in diesem Zusammenhang das Wiener Glücksspielgesetz. Denn während in Niederösterreich jeder Eintritt in ein Automatencasino mit Lichtbildausweis und Pincode kontrolliert wird, gibt es diese Zutrittskontrollen in Wien nicht. Jeder könne überall und jederzeit spielen, eine Kontrolle sei dadurch nur schwer möglich, sagt Reichmann.