GR-Wahl: Frist für Wahlvorschläge zu Ende
Bis Mittwochmittag mussten den Gemeindewahlbehörden die Wahlvorschläge vorliegen. Laut Gesetz exakt am 39. Tag vor der Wahl. Die Gemeindewahlbehörden müssen dann die Vorschläge genau prüfen, etwa ob die nötigen Unterstützungserklärungen vorhanden sind.
Am 1. Jänner gibt es Aushang in den Gemeinden
In Gemeinden braucht man ab 1.000 Einwohnern zehn Unterstützungserklärungen. Bei Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern richtet sich die Zahl der Unterstützungserklärungen nach den Gemeinderatsmandaten.
Sendungshinweis
„Radio NÖ Journal“, 17.12.2014
Außerdem gilt, dass man für eine Partei eine Unterschrift abgeben kann. Bis 29. Dezember können dann, etwa auf den Listen noch Änderungen vorgenommen werden. Am 1. Jänner ist es dann fix wer in den Gemeinden antreten wird, dann muss nämlich per Aushang auf der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde bekanntgemacht werden.
Link:
GR-Wahl: Beschwerden zu Zweitwohnsitzern (noe.ORF.at; 10.12.2014)