11.725 Gemeinderatsmandate werden vergeben

Am 25. Jänner wählen 1,5 Millionen Niederösterreicher in 570 Gemeinden und in der Statutarstadt Wiener Neustadt den Gemeinderat. Um 60.000 mehr Wahlberechtigte gibt es und damit auch mehr Gemeinderäte - nämlich insgesamt 11.725.

Der Gemeinderat, der aus den einzelnen Gemeinderäten besteht, ist die Volksvertretung der Gemeinde und hat sozusagen die Fäden in der Hand. Er wählt den Bürgermeister und den Gemeindevorstand und hat auch die Finanzhoheit. Der Gemeinderat beschließt das Budget und alle wichtigen Finanzgeschäfte wie etwa Darlehensaufnahmen, Grundstückstransaktionen, Abgabenverordnungen usw.

Gemeinderat kann Bürgermeister abwählen

Der Bürgermeister wird in der konstituierenden Sitzung in einer geheimen Abstimmung von den Gemeinderäten gewählt, kann aber mittels eines Misstrauensvotums vom Gemeinderat auch wieder abberufen werden.

Sendungshinweis

„Niederösterreich heute“, 6.1.2015

Die Anzahl der Gemeinderäte hängt von der Einwohnerzahl ab. Da die Anzahl der Bewohner in Niederösterreich gestiegen ist, gibt es künftig in den Gemeinden und in der Statutarstadt Wiener Neustadt, wo ebenfalls gewählt wird, insgesamt 11.725 Gemeinderäte - das sind um 56 mehr als bei der letzten Wahl 2010. In 45 Gemeinden wird es künftig mehr Gemeinderäte geben, weil diese mehr Einwohner haben, 23 Gemeinden verlieren Mandate.

Gemeinderat muss an Sitzungen teilnehmen

Derzeitige Mandatsverteilung

6.672 ÖVP
3.727 SPÖ
477 FPÖ
210 Grüne
583 andere Listen

Ein Gemeinderat ist verpflichtet. an den Sitzungen teilnehmen. „Fehlt ein einzelner Gemeinderat dreimal hintereinander unentschuldigt, wäre das ein Grund, dass er sein Mandat verlieren könnte“, so Anna-Magaretha Sturm, Leiterin der Abteilung Gemeinden im Land Niederösterreich.

Dafür hat ein Gemeinderat ein Stimm- und Akteneinsichtsrecht und kann somit wesentlich den Weg der Gemeinde mitgestalten.

Gemeinderat bekommt Aufwandsentschädigung

„Ein Gemeinderat bekommt kein Gehalt, sondern nur eine Entschädigung, die seinen Aufwand abdecken soll. Diese richtet sich nach dem Bezug des Bürgermeisters, das kann zwischen zwei und 7,5 Prozent des Bürgermeistergehalts sein“, so Sturm.

Nur 22 Prozent der Gemeinderäte sind übrigens weiblich, 78 Prozent männlich. Eine Altersgrenze gibt es nicht - nur ein Mindestalter von 18 Jahren. Gemeinderäte können außerdem beliebig oft wiedergewählt werden.

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