14-jähriger Terrorverdächtiger in U-Haft

Jener 14-jährige Terrorverdächtige aus St. Pölten, der seit Dienstag abgängig war, ist Freitagfrüh in Wien festgenommen worden. Am späten Nachmittag wurde die U-Haft über den Jugendlichen verhängt.

Am Landesgericht St. Pölten ist am Freitagnachmittag Untersuchungshaft über jenen seit Dienstag abgängigen terrorverdächtigen 14-Jährigen verhängt worden, der in der Früh in Wien festgenommen worden war. Man folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Haftgründe seien Flucht- und Tatbegehungsgefahr, sagte Vizepräsidentin Andrea Humer.

In Begleitung von vermisstem Zwölfjährigen

Der seit Dienstag vermisste terrorverdächtige Jugendliche aus St. Pölten wurde am Freitag gegen 7.00 Uhr in Wien-Mariahilf festgenommen. Er sei in Begleitung des ebenfalls abgängigen Zwölfjährigen unterwegs gewesen, teilte Polizeisprecher Markus Haindl auf Anfrage der APA mit. Das niederösterreichische Landesamt für Verfassungsschutz übernahm die Ermittlungen. „Der 14-Jährige wird im Laufe des Tages in die Justizanstalt St. Pölten überstellt“, so Haindl.

In Fast-Food-Lokal erkannt

Gegen den Zwölfjährigen aus Afghanistan, einen Schulkollegen des 14-Jährigen, würden keine Haftgründe vorliegen, sagte der Polizeisprecher. Er werde daher in die Obhut seiner Eltern übergeben, die ihn am Mittwoch als abgängig gemeldet hatten. Hinweise, dass der Bub mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung steht, habe es bisher nicht gegeben. Die beiden Burschen waren dem Vernehmen nach in einem Fast-Food-Lokal erkannt worden.

Der Jugendliche war seit Dienstag untergetaucht. Seine Spur hatte sich am Bahnhof Hütteldorf verloren, wo sich sein Handy zum letzten Mal am späten Dienstagnachmittag in das Mobilfunknetz eingewählt hatte. In den vergangenen Tagen waren zahlreiche Hinweise eingegangen, dass er sich in der Bundeshauptstadt aufhalten könnte, weshalb sich die Ermittlungen auf die Bundeshauptstadt konzentrierten.

Bundesweite Fahndung

Der 14-Jährige war am 28. Oktober wegen Terrorverdachts festgenommen worden. Zwei Wochen später wurde er wieder freigelassen - allerdings mit zahlreichen Auflagen. Er verpflichtete sich dazu, regelmäßig die Schule zu besuchen, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen, sich in bestimmten Zeitabständen bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden und generell für die Behörden erreichbar zu bleiben. Nachdem er am Dienstag verschwunden war, erteilte die Staatsanwaltschaft eine Festnahmeanordnung. Nach dem 14-Jährigen wurde bundesweit gefahndet.

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