Warum IS-Kämpfer zurückkehren können
Bislang konnte einem Österreicher die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn er freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates getreten ist. Für Österreicher, die für den „Islamischen Staat“ kämpfen oder gekämpft haben, hat diese Bestimmung allerdings nicht gegolten, Grund ist, dass die Terrormiliz nicht anerkannt ist. Mit Jahresbeginn ist das Gesetz erweitert worden. „Nach einer neu hinzugefügten Bestimmung gibt es eine Erweiterung dieses Entzugstatbestandes, nämlich nicht nur beim Militärdienst eines regulären Staates, sondern wenn man in Kampfhandlungen, wie beim IS, involviert ist“, sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums.
APA/EPA/MOHAMMED SABER
Niemand darf staatenlos sein
Dennoch: Völkerrechtliche Vereinbarungen sehen vor, dass niemand staatenlos werden darf. Einem Österreicher, der nur eine Staatsbürgerschaft besitzt, kann diese daher nicht entzogen werden. „Aufgrund von völkerrechtlichen Verpflichtungen ist nach der aktuellen Rechtslage diese neue Bestimmung nur bei Doppelstaatsbürgerschaften anwendbar.“ Bislang hat es einen derartigen Fall aber nicht gegeben.
Debatte: Wie kann der Terror bekämpft werden?
Währenddessen arbeitet man im Innenministerium an einer Sicherheitsoffensive, nicht zuletzt als Reaktion auf die Anschläge in Paris. Vor allem geht es um Infrastruktur und Personal bei der Polizei. Die Kosten für dieses Maßnahmenpaket dürften im dreistelligen Millionenbereich liegen. Grundböck: „Wir stehen derzeit in Diskussion, was Infrastruktur, was Ausstattung und auch Personalausstattung der Exekutive betrifft. Das ist eine laufende Diskussion und hier arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass dieses Konzept so bald wie möglich präsentiert werden kann.“