Gesetz erlaubt Bestattung im Wald

Eine Änderung gibt es beim Bestattungsgesetz in Niederösterreich: Verstorbene können künftig in Wäldern und auf Wiesen beigesetzt werden. Voraussetzung ist, dass diese dezidiert als Naturbestattungsanlagen ausgewiesen sind.

Mit der Änderung des Niederösterreichischen Bestattungsgesetzes ist es möglich, die letzte Ruhestätte im Schatten eines Baumes, auf einer Blumenwiese oder in den Tiefen der Donau zu finden. Nach einer Feuerbestattung können die Urnen künftig auch auf Friedwäldern beigesetzt werden.

Wasserbestattung bald gesetzlich erlaubt

„Es war ein Wunsch vieler, eine Naturbestattung selbst in der Verwandtschaft durchführen lassen zu können“, sagte der zuständige Landesrat Maurice Androsch (SPÖ). „Auf der anderen Seite ist dieser Wunsch häufig von Gemeinden an uns herangetragen worden, die immer mehr in dieses Thema einsteigen wollen.“

Diese „Naturfriedhöfe“ können von Gemeinden und gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften betrieben werden. Auch Wasserbestattungen biologisch abbaubarer Urnen werden demnächst in Niederösterreich gesetzlich erlaubt sein, bisher handelte es sich hierbei um einen Graubereich. Das Beisetzen der Urne im eigenen Garten ist gestattet, nicht jedoch das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen. Die Änderungen im Bestattungsgesetz werden voraussichtlich im Mai dem Landtag vorgelegt.