Tod durch rollenden Waggon: Prozess vertagt

Nachdem auf einer Eisenbahnkreuzung in Wieselburg (Bezirk Scheibbs) ein Autofahrer von einem Schotterwaggon getötet wurde, stand am Donnerstag ein Arbeiter vor Gericht. Der Prozess wurde vertagt.

Um weitere Zeugen vorzuladen, und weil ein Vertreter der ÖBB nicht vor Gericht erschien, wurde der Prozess zu Mittag vertagt. Dem Beschuldigten droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Ursprünglich waren zwei Männer angeklagt. Wie am Donnerstag vor Prozessbeginn bekannt wurde, wurde aber gegen einen die Anklage fallengelassen. Der zweite Arbeiter, ein 62-jähriger Deutscher, soll alleine dafür verantwortlich sein, dass der 25 Tonnen schwere Waggon ins Rollen geriet. Er habe einen Klemmkeil zu lose angezogen, sagte die Staatsanwältin beim Prozess in St. Pölten.

Außerdem habe er es unterlassen, ein zweites Sicherungsmittel zu verwenden, zum Beispiel eine Druckluftbremse. Der beschuldigte Kleinwagenführer bestritt, einen Fehler begangen zu haben und sagte aus, dass ihm niemand gesagt hätte, wie steil die Eisenbahnstrecke abfalle.

Angeklagter versuchte, Waggon aufzuhalten

Auf die Frage, warum der Waggon dennoch ins Rollen geriet, sagte der Mann, er habe keine Erklärung dafür. Eines sei aber sicher: hätte er einen Hemmschuh und keinen Klemmkeil verwendet, wäre der Unfall nicht passiert. Hemmschuhe habe es aber nicht gegeben.

Der Arbeiter sagte auch, dass er noch auf den Schotterwagen aufgesprungen und mitgefahren sei, diesen aber nicht mehr stoppen konnte. Kurz darauf wurde auf einem Bahnübergang in Wieselburg ein Autofahrer von dem Waggon erfasst und getötet. Mehr dazu in Führerlose Waggons töten Autolenker (noe.ORF.at; 29.7.2013).

Nach und nach zeigte sich beim Prozess, dass der Arbeiter durchaus einige Vorschriften verletzt haben könnte. Klarheit soll das Gutachten eines Sachverständigen bringen, dieser ist allerdings erst im Oktober am Wort, dann wird der Prozess fortgesetzt. Bis dahin werden auch zwei weitere Zeugen geladen. Sie sollen Auskunft darüber geben, ob der Mann ausreichend geschult war bzw. über das Gefälle der Bahnstrecke in Kenntnis gesetzt worden war.