Verwaltungsgericht für neues Wahlrecht

Das Landesverwaltungsgericht macht nun mit einem besonderen Wunsch auf sich aufmerksam. Die Richterinnen und Richter treten für Verbesserungen beim Wahlrecht in Niederösterreich ein.

Aus dem Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes für das Jahr 2014 geht hervor, dass die hohe Zahl von Beschwerden zur Eintragung in das Wählerverzeichnis vor der Gemeinderatswahl zum jetzigen Wunsch geführt habe. Es sei viel Arbeit angefallen, heißt es.

Klarere Kriterien sind gewünscht

Das niederösterreichische Gemeindewahlrecht sieht vor, dass Wahlberechtigte auch in zwei oder mehr Gemeinden einen ordentlichen Wohnsitz haben und damit mehrfach wahlberechtigt sein können. Damit verbunden seien bei den Gemeinderatswahlen im Dezember 2014, 433 Beschwerden aus 19 Gemeinden eingegangen. Teils über Eintragungen oder Nichteintragungen in den jeweiligen Wählerverzeichnissen.

Die große Zahl an Verfahren in kürzester Zeit sei nur unter extremen Anstrengungen zu bewältigen gewesen. Von den erreichten Grenzen der Leistungsfähigkeit ist im Bericht zu lesen. Nun fürchtet man beim Landesverwaltungsgericht aber, dass es beim nächsten Wahlgang mehrere tausend Beschwerden sein könnten und regt Verbesserungen an. Denn es sei faktisch unmöglich, diese Menge an Verfahren in der gesetzlichen Frist abzuwickeln. Klarere Kriterien sind gewünscht, dann wenn jemand, der keinen Hauptwohnsitz hat, bei Gemeinderatswahlen wahlberechtigt ist. Für alle Wahlgänge regen die Richterinnen und Richter außerdem an, die gesetlichen Fristen zu verlängern.