Diversion nach Unfall bei Treibjagd

Mit einer Diversion ist am Dienstag in Korneuburg ein Prozess um einen Unfall bei einer Treibjagd zu Ende gegangen. Ein Treiber wurde von einem Projektil im Bereich des Kopfes getroffen und ist seither gelähmt.

Der Angeklagte (34) übernahm die Verantwortung für den verhängnisvollen Schuss und muss neben 9.000 Euro Geldbuße sowie 11.000 Euro Gerichtskosten dem 54-Jährigen Schmerzensgeld in der vorläufigen Höhe von 50.000 Euro zahlen. Der Treiber war bei der Gatterjagd auf Wildschweine am 8. November 2014 von einem Projektil getroffen worden, seitdem ist der Weinviertler gelähmt.

Schütze bekannte sich zunächst nicht schuldig

Der Unglücksschütze, der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt, hatte sich noch zum Verhandlungsauftakt Anfang Oktober nicht schuldig bekannt. Der Schießsachverständige Ingo Wieser schloss aus, dass es sich bei der Kugel aus seinem Gewehr um einen „Abpraller“ vom Buschwerk oder Unterholz gehandelt hatte.

Nach damaligen Polizeiangaben hatte der 34-Jährige, der gültige Jagdkarten besaß, in dem eingezäunten Gatter im Bezirk Hollabrunn auf eine größere Gruppe von Wildschweinen drei Schüsse abgefeuert und einen 150 Kilo schweren Keiler erlegt. Allerdings brach in 150 Metern Entfernung der von einem Projektil getroffene Treiber zusammen. „Kollegen kamen schreiend aus dem Wald gelaufen und berichteten von dem Unglück“, hatte der Angeklagte im Oktober geschildert.

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