Semmeringtunnel: Naturschutzbescheid gekippt

Das endlose Hickhack um den Semmering-Basistunnel ist um eine Facette reicher. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz auf. Den Bau beeinträchtige das nicht, sagen die ÖBB.

Ein Einspruch wegen der Bewilligung nach dem Eisenbahngesetz sei hingegen zurückgewiesen worden, teilte das Gericht am Donnerstag in einer Aussendung mit. Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Umweltorganisation Alliance for Nature die im Mai in beiden Punkten erteilten Bewilligungen beeinsprucht hatte.

„Berührt ‚Europaschutzgebiet‘“

Zu der Aufhebung der Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz hielt der VwGH fest: „Da das Projekt Semmering-Basistunnel ein ‚Europaschutzgebiet‘ berührt, darf die Bewilligung nur nach Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung erteilt werden.“ Hierfür seien aber nicht die „erforderlichen Feststellungen“ getroffen worden. Fazit: „Das Bundesverwaltungsgericht wird nun das Verfahren betreffend die Bewilligung nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz fortzuführen haben.“

Keine aufschiebende Wirkung

Die Politik hatte zuletzt betont, dass selbst ein erfolgreicher Einspruch keine aufschiebende Wirkung habe, womit am 23. November der offizielle Baustart in Niederösterreich erfolgte - drei Jahre nach der Grundsteinlegung. Auch ÖBB-Sprecher Christopher Seif betonte am Donnerstag, dass sich die Entscheidung des VwGH nicht auf die Baubewilligung auswirke.

Der 27,3 Kilometer lange Tunnel soll 2026 fertiggestellt sein, die Fahrzeit Wien - Graz wird dann weniger als zwei Stunden betragen. „Das Projekt ist eines der am meisten geprüften“, sagt Seif. Er rechnet nicht mit negativen Auswirkungen auf die zeitgerechte Fertigstellung.

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