Tunnelgegner zeigen BH Neunkirchen an

Zwei Bürgerinitiativen haben wegen der aus ihrer Sicht illegalen Fortsetzung der Bautätigkeiten beim Semmering-Bahntunnel (SBT) die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen angezeigt und die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt eingeschaltet.

Die Anträge von Alliance for Nature (AFN) und von der Bürgerinitiative „Stopp dem Bahn-Tunnelwahn!“ Die Anträge seien am Donnerstag eingelangt und werden nun geprüft, sagte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft, zur Austria Presse Agentur.

Nach Meinung der beiden Organisationen dürfte an dem Projekt nicht weitergearbeitet werden, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) per Erkenntnis vom 15. November 2015 die Naturschutzrechtliche Bewilligung des Landes Niederösterreich wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben habe. Das von den ÖBB ins Treffen geführte „Fortbetriebsrecht“ würde sich nicht auf die Errichtung des Vorhabens beziehen, meinen die beiden Organisationen unter Hinweis auf ein entsprechendes Rundschreiben des Umweltministeriums vom Vorjahr.

Grafik zum Semmering Bahn Tunnel von NÖ Seite aus

ÖBB

Der Bau des Semmering-Bahntunnel geht in die nächste juristische Runde

Die Tunnelgegner sehen Amtsmissbrauch darin, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH) Neunkirchen, der die weitere Bautätigkeit der ÖBB Mitte Dezember angezeigt wurde, bisher die Einstellung der Arbeiten nicht veranlasst habe. „Stopp dem Bahn-Tunnelwahn!“ hatte zudem die Frage des Vorliegens von Amtsmissbrauch in einem offenen Brief an Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) thematisiert und einen sofortigen Baustopp gefordert.

Rechtslage wird derzeit geprüft

„Die derzeitige Bautätigkeit ist nicht illegal. Nach unserem Dafürhalten trifft eine gesetzliche Sonderbestimmung zu. Die ÖBB dürfen ihr Fortbetriebsrecht in Anspruch nehmen“, hatte Alexandra Grabner-Fritz, Bezirkshauptfrau von Neunkirchen, dazu im Dezember 2015 festgehalten. Die Bezirkshauptmannschaft bleibe auch bei dieser Rechtsmeinung, bekräftigte am Donnerstag der stellvertretende Bezirkshauptmann, Martin Hallbauer.

Die Rechtslage werde aber dennoch derzeit durch Juristen des Landes geprüft. Bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt hieß es wiederum, es werde nun aufgrund der Anzeige geprüft, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet wird oder nicht. Wie lange das dauert und ob das eine aufschiebende Wirkung für die Bauarbeiten hat, könne derzeit nicht abgeschätzt werden.

Offiziell startete der Tunnel-Bau in Niederösterreich am 23. November 2015, drei Jahre nach der Grundsteinlegung. Im Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht nach jahrzehntelangem Hin und Her den Bau des SBT genehmigt. AFN hatte daraufhin die letzte Instanz, den VwGH, angerufen. Beschwerden bei den Höchstgerichten haben allerdings nicht automatisch aufschiebende Wirkung.

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